Verstößt Bauherr gegen Auflagen der Baugenehmigung? Stadt genehmigt Hochbau des Hotels mit Erweiterungen im Nachgang

Fragliche Anordnung oder sinnvoller Baumschutz:

Die Baustraße hätte aus Gründen des Boden- und Baumschutzes nicht asphaltiert werden dürfen –

und muss(te) zumindest teilweise zurückgebaut werden. Diese Anordnung der Stadt ist, im Nachhinein, umstritten, da die Baustraße offensichtlich weit genug von Bäumen entfernt verläuft…

Baustraße: Im Bereich der Bäume darf kein Asphalt liegen laut Baugenehmigung. Nur Matten wären erlaubt.

Auch genehmigt hat die Stadt Konstanz Anfang Juni den Hochbau des Hotels bis zum letzten Obergeschoß, und eine Ausbuchtung über die Baugrenze hinaus beim Schwimmbad wurde dies NACHTRÄGLICH ebenso, nachdem der Rohbau kellerseitig schon längst vollzogen war!

Der Bau scheint also nicht mehr aufzuhalten zu sein, nachdem neun Einwendungen von Anwohnern und dem Verein selbst ohne nähere Begründung vom Tisch gewischt wurden. Wir haben das entsprechende Genehmigungsschreiben der Stadt vollständig unten verlinkt.* Es heißt dazu auf Seite 3 lediglich: "Die im Genehmigungsverfahren (Angrenzerbenachrichtigung vom 09.03.2022) erhobenen Einwendungen müssen zurückgewiesen werden, da dem beantragten Vorhaben keine von der Baurechtsbehörde zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Auf die Erteilung der beantragten Baugenehmigung bestand nach Maßgabe der vorliegenden Entscheidung ein Rechtsanspruch."

Bauarbeiter versicherten einer Anwohnerin kürzlich, sie rechneten damit, der gesamte Rohbau würde bis Ende August bis zur Oberkante des Gebäudes im sechsten Stockwerk fertig sein.

Angesichts explodierender Bau-, Rohstoff- und Energiepreise und der zunehmenden Lieferschwierigkeiten darf dies stark bezweifelt werden…

Stand des Baus in der zweiten Juliwoche: Über das 1. OG ist man noch nicht hinausgekommen…

Interessant ist nämlich auch:

Die Baukosten sind, trotz Inflation und Preisspirale, laut eingereichter Unterlagen seit zwei Jahren nicht gestiegen – und liegen immer noch bei "nur" 32 Millionen…

* die in der Genehmigung erwähnten Ausführungen des Prof. Aldlinger finden Sie hier

(Die Änderungsbaugenehmigung der Stadt v. 3.6.2022)
zum Download