"Baumfreund" HJ Buff lässt ikonischen Parkbaum vertrocknen

Wurzelwerk mehrfach beschädigt, von der Wasserversorgung weitgehend abgeschnitten

Dieser große, den Park in der Mitte prägende Baum hätte längst auf Dauer bewässert werden müssen.

Geschehen ist offensichtlich nichts, was ihm hilft, im Gegenteil:

Bereits im Frühjahr 2020 beschädigten Gartenbaufahrzeuge der Firma Arnold Matscher aus Salem sein Wurzelwerk.

Eine dringend notwendige Bewässerung auf Dauer, die seit der Fällung aller schützenden Nachbarbäume und angesichts anhaltender Trockenheit schon lange fällig gewesen wäre, ist offensichtlich nicht erfolgt. Nun wurde ihm beim Ausheben der Baugrube auch noch das Wasser von zwei Seiten her abgegraben.

Diesem Thuja-Baum geht es erkennbar nicht gut. Eine notwendige dauerhafte Bewässerung fehlt, obwohl vorgeschrieben.

Unser Fachmann L. Damaschek führt dazu aus:

"Die Situation des Baumschutzes auf der Baustelle im Büdingen-Park ist unbefriedigend. Die Wurzeln eines geländeprägenden Mammutbaumes wurden auf zwei Seiten abgegraben. Der gesamte Bereich ist der Sonne und dem Frost ausgesetzt. Die in diesen Erdschichten befindlichen Faserwurzeln werden zurücktrocknen/-frieren und somit der
Nährstoff- und Wasseraufnahme nicht zur Verfügung stehen.
Die bauausführende Seite versichert
ein regelmäßiges Wässern (Südkurier
vom 9.4.2021), kann jedoch keine
Dokumentation darüber vorlegen. Mit
dem erwähnten mobilen Bodenfeuchte-Messsystem können
bestenfalls Erkenntnisse zur
Bewässerung von Rasenflächen
gewonnen werden. Zum Bewässern
von Großbäumen ist ein anderer
Standard festgelegt. Im gleichen
Regelwerk (DIN 18922) wird das
Erstellen eines Wurzelvorhangs (für
eine Situation wie an dem
Mammutbaum) gefordert. Dieser dient
dazu, den Wurzelraum der freigelegt
wurde, zu schützen (Sonne, Frost). Der
Rückgang der Bodenfeuchte in diesem
sensiblen Feinwurzelbereich hat zudem zur Folge, dass für den Baum lebensnotwendigeBakterie (Knöllchenb., Nitrifizierende B.) sowie Bodenpilze (Mykorrhiza) der Lebensraumgenommen wird. Um das Überleben des Mammutbaumes zu sichern muss nun unverzüglicheine Bewässerungsanlage installiert werden, deren Betrieb dokumentiert wird.
Neben dem Verstoß gegen DIN 18920 wird außerdem gegen Anlage II zu BA-2019-1084-2,Punkt 19 verstoßen. Darin ist gefordert, dass die „ Mammutbaum Baugrube gespundet“werden muss. Ferner soll die Detailplanung von einem Sachverständigen begleitet werden.Des Weiteren fehlt bisher der Bericht der „verpflichtenden Voruntersuchungen im Umgangmit Boden“ nach DIN 18915, aus dem Rückschlüsse zu Bodenphysik, Bodenchemie undBodenbiologie gezogen werden könnten."

Wir erwarten eine Antwort der Aufsicht führenden Behörde bis Ende dieser Woche!