Baustelle im Hochbetrieb: Dürfen die das?

Ja. Aber:

Bis hierhin – und nicht weiter?

Baustellenfortschritt im März: Die Kellerdecke wird eingezogen. An dieser Geschosslinie ist jetzt erst mal Schluss …

Man sieht tagsüber um die dreißig Arbeiter, die ordentlich voranmachen. Diese wurden nach Feierabend auch schon bei Lagerfeuern und zwischen Wäscheleinen im Park beobachtet. Bauen in erster Lage in Konstanz hat für alle seine Vorzüge…
Das Hotel-Schwimmbad nimmt auch schon Formen an. Es sah ja schon so aus, als wäre die gesamte Baugrube als großes Schwimmbecken geplant…

Nach Auskunft des städtischen Amtsleiters Andreas Napel vom Freitag, 25. März, ist an der Kellerlinie erst mal Schluss mit dem Betongießen:

"die Bauarbeiten auf o.g. Grundstück sind derzeit freigegeben bis Decke über UG. Bauarbeiten hierüber hinaus finden nicht statt."
Unpassenderweise zur Aussage der Bauverwaltung wird bereits über die genehmigte Geschosslinie hinaus betoniert. Also illegal und ohne Genehmigung?

Nach Einschätzung unserer Juristen und unseres Baumschutzgutachters legt der Inhalt der Einreichung des neuen Bauantrags von HJ Buff nahe, dass durch den Zuschnitt der Zimmer, und auch durch die Erhöhung der Zimmerzahl auf 128, die als Hotelzimmer geplanten Räume, die mehr Appartements gleichen, später leicht in Dauer vermietbare Appartements oder gar normale Wohneinheiten umgewandelt werden können, sollte das (wenn jemals) fertig gestellte Hotel nicht laufen oder Verluste machen. Das wäre eine Wohnbebauung durch die Hintertüre.

Es darf aber immer noch bezweifelt werden, dass der Investor liquide genug ist, den Bau auch tatsächlich zu Ende zu bringen.


Zum beantragten Wegfall der Fassadenbegrünung, für den statische Gründe angeführt werden, merken wir an, dass eine solche Begrünung auch auf andere Weise erfolgen kann und nicht einfach, da Teil der genehmigten Bebauungsplanung, wegfallen darf. Andere gärtnerische Möglichkeiten sind denkbar und können vom Bauherren oder Architekten nach fachlicher Beratung in Auftrag gegeben werden.

Wir empfehlen daher allen einspruchsberechtigten Anwohnern, dies als Einwände vorzubringen, damit die Stadt Entsprechendes verfügt.

Die Stadt muss aus unserer Sicht entsprechend  handeln, denn:

Ein weitere Verschlechterung der ohnehin sehr schlechten Ökobilanz des Großbauprojektes ist nicht weiter hinnehmbar!


Lobend erwähnt sei an dieser Stelle, dass auf das Aufstellen eines dritten Krans verzichtet werden soll. Dies spart natürlich in erster Linie auch wieder Kosten, schont jedoch den im Park brütenden Schwarzmilan. Gut so!


Sehr schlecht steht es weiter um die Bäume, die trotz anhaltender Trockenheit nicht permanent bewässert werden. Eine permanente Bewässerung ist laut Expertenmeinung im unteren vierstelligen Kostenbereich realisierbar. Wenn HJ Buff es ernst meint mit dem Baumschutz, warum widersetzt erst sich weiter dieser einfachen, wirkungsvollen und günstigen Maßnahme?


Wir haben die Stadt mit Frist zum 2.4. aufgefordert, entsprechend zu handeln, und diese und weitere Maßnahmen endlich durchzusetzen!