BÜDINGEN erneut öffentlich im Gestaltungsbeirat!

Investor legt neue Planungen vor

Diese Woche, Mittwoch, wird Büdingen ab 13 Uhr erneut im Gestaltungsbeirat behandelt.

Investor Buff legt neue Pläne vor.

16.05.2018 ab 13 Uhr im Technischen Rathaus an der Laube: Öffentliche Sitzung des Beirates für Architektur und Stadtgestaltung der Stadt Konstanz - Gestaltungsbeirat (GBR) 
"In der Sitzung vom 21. März 2018 diskutierte der Gestaltungsbeirat die Weiterbear- beitung des Hotelneubaus, der im Jahr 2017 bereits zweifach vom GBR beraten wur- de, hinsichtlich gestalterischer und städtebaulicher Aspekte. Großen Anklang fand dabei nach wie vor die Auseinandersetzung mit der Hotelge- schichte des Grundstücks und die Weiterführung und Neuinterpretation in Form des Gesundheitshotels der gehobenen Klasse mit Analogie zu den Grandhotels der Gründerzeit. (…)"
Diese Punkte hatte der Beirat bei der letzten Diskussion um die BÜDINGEN-Hotelpläne u.a. angemerkt:

"Der Umgang mit der Parkanlage hinsichtlich der Wegeführung, der Blickbezüge und Gestaltung ist wesentlicher Bestandteil der Gesamtplanung. Leider sind hierfür die vorgelegten Unterlagen nicht vollständig. Hierfür ist ein Freiflächengestaltungsplan vorzulegen. Es wird nochmals betont, dass die Hinzuziehung eines Freiraumplaners empfohlen wird.

Als Fazit wünschte der Gestaltungsbeirat eine Wiedervorlage in Form von Detail- schnitten und Ansichten der Süd- und Nordfassade, der Liegehalle und des Pavillons sowie einen Freiflächengestaltungsplan, um die weitere Planung hinsichtlich der Aus- formulierung von Freiraum und Fassadengestaltung zu überprüfen."

Interessant erscheint uns noch diese Passage aus der Vorlage:

"Städtebauliche Rahmenbedingungen

Der rechtskräftige Bebauungsplan „Seehausen“ aus dem Jahr 1987 sieht im hinteren Grundstücksteil ein Baufenster für Hotelnutzung vor. Das Baufenster ist in verschie- dene Bereiche mit unterschiedlichen Höhenfestsetzungen (1-6-geschossig) unterteilt. Befreiungen vom Bebauungsplan sind zu überprüfen.
Im Büdingenareal sind 5 Einzelbäume sowie eine Baumgruppe als Naturdenkmale ausgewiesen. Weiterhin ist fast der gesamte Baumbestand durch die Baumschutzsatzung der Stadt Konstanz geschützt. In den vergangenen Jahren wurden bereits viele Bäume von der Baumschutzsatzung befreit und entsprechende Ersatzpflanzun- gen durchgeführt. Diese Ersatzpflanzungen sind ebenfalls durch die Baumschutzsatzung geschützt. Im Rahmen des Baugesuches können nur die Bäume von der Baumschutzsatzung befreit werden, die unmittelbar durch das Bauvorhaben betroffen sind. Für Fällungen geschützter Parkbäume sowie vorhandener Ersatzpflanzungen (Auflagen) außerhalb des Baufensters sind gesonderte Anträge zu stellen und Befreiungen können nur auf der Grundlage der Baumschutzsatzung erteilt werden."
Öffentliche Vorlage, Seite 3, Quelle: Stadt Konstanz