HJ Buff baut ohne gültige Genehmigung
Fehlende Unterlagen / Stadt gab "Grünes Licht":
Baubeginn im Park verstößt gegen Baurecht und gefährdet Natur- und Umweltschutzbelange!

Baubeginn im Park: HJ Buff lässt seit einigen Tagen die Bagger rollen. Zunächst wurde eine Baustrasse trassiert. Demnächst ist damit zu rechnen, dass auch die Baugrube ausgehoben wird.

Trotz Ankündigung seitens der Stadtverwaltung *:
Die für den Schutz der Bäume erforderlichen Maßnahmen wurden weder angeordnet, noch, trotz durch den Bauherrn in Auftrag gegebenem Gutachten, bisher umgesetzt. Im Gegenteil: Wichtige Maßnahmen wie eine permanente Bewässerung der Bäume im Park sind bisher ausgeblieben. Das Landesnaturschutzgesetz schreibt vor, dass Naturdenkmäler, wie sie im Büdingen-Park vorhanden sind, durch Baumaßnahmen nicht beeinträchtigt werden dürfen. Eine Absenkung des Grundwasserspiegels, wie bei einem Großbauprojekt wie das Luxus-Hotel unumgänglich, ist damit nicht erlaubt.

Aus dem Schreiben der von uns beauftragten Anwälte an das Regierungspräsidium:
"Die Baustellenplanung ist (…) noch nicht genehmigt. Die bis dahin vorgelegten Bauanträge enthielten keine Baustellenplanung, die den Naturschutzbelangen Rechnung trug.
Ende September erteilte die Stadt Konstanz eine Teil-Baufreigabe für den Erdaushub, die sie entsprechend dem in Anlage 1 beigefügten Schreiben auf die bisherige Baugenehmigung stützte.
Diese Baufreigabe durfte nicht erteilt werden. Denn gerade der Erdaushub ist für die sensiblen Bäume auf dem Grundstück und damit für die Naturdenkmäler relevant. Ein solcher Erdaushub darf nicht erfolgen, solange nicht sichergestellt ist, dass die damit verbundene Absenkung des Grundwassers nicht zu einer Schädigung der Naturdenkmäler führt, und dass Sicherungsmaßnahmen für unmittelbar neben der Baugrube stehende Bäume, die erhalten werden sollen, vorgenommen werden.
Mit Schreiben vom 23.10. haben wir die Stadt Konstanz aufgefordert, bis zur endgültigen Genehmigung der Baustellenplanung unter Berücksichtigung der Naturschutzbelange die Baufreigabe aufzuheben und einen vorläufigen Baustopp zur verhängen. Aufgrund der bisher mit der Stadt gemachten Erfahrungen haben wir allerdings keinerlei Vertrauen, dass die Stadt rechtmäßig und rechtzeitig handeln wird."

*) Martin Wichmann schreibt dazu am 16. September 2020 :
"Sehr geehrte Damen und Herren,
(…) Wie wir bereits im Technischen- und Umweltausschuss mitgeteilt haben, bereiten das Amt für Stadtplanung und Umwelt gerade eine Anordnung von notwendigen Pflegemaßnahmen auf der Basis einer von uns beauftragten Expertise zum Erhalt der Naturdenkmale und zur Verkehrssicherheit im Büdingen Areal vor. Diese ist in der finalen rechtlichen Abstimmung und wird in den nächste zwei Wochen erlassen werden. Die Bürgerpark Büdingen e.V. wird als für diesen Bereich anerkannte Umweltvereinigung diese Entscheidung parallel in Kopie mit allen Unteralgen erhalten.
Mit freundlichen Grüßen aus der Konzilstadt Konstanz
Martin Wichmann
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Stadt Konstanz | Amt für Stadtplanung und Umwelt
Untere Laube 24 | 78462 Konstanz
Tel. +49 7531 900-2506