Das Baurechtsamt war sehr schnell mit seiner Antwort…

Einige Anwohner, die sich zu den Plänen der SEA PALACE AG mit ihren Bedenken geäußert hatten, waren sehr erstaunt über die Geschwindigkeit der Verwaltung.

Der Bauvorbescheid wurde NOCH VOR ENDE der Frist für Einwendungen erstellt. Ob der Baurechtsamtsleiter gleich am nächsten Tag in den Urlaub abreiste, entzieht sich aller Kenntnis…

Fristen und zeitliche Abfolgen…

Am 18. Juli 2017 erteilte das Baurechtsamt der Stadt Konstanz der ominösen Sea Palace AG einen Bauvorbescheid für den Neubau eines „Sea Palace-Hotels“ auf dem Büdingen-Gelände, der nach Ablauf der Einspruchsfrist zu einem Baubeginn berechtigt. Eigentümer der anliegen- den Grundstücke bzw. Wohnungen (Einwender), die fristgerecht am 17. Juli Einspruch gegen das Vorhaben eingelegt hatten, erhielten unter dem Datum des 18. Juli 2017 eine Benachrich- tigung der Stadt Konstanz, man werde die „vorgetragenen Anregungen und Bedenken sorg- fältig prüfen.“, also an dem Tag, an dem der Bauvorbescheid für „Sea PalaceHotels“ bereits ausgestellt worden war. Schon allein diese Datierungen lassen vermuten, dass von einer Prü-fung und Abwägung der Einwendungen kaum die Rede sein kann.