Der Schwarzmilan zurück im Park

Er ist wieder da!

Alle Bilder: ©laudius Eisermann

Ein geschützter Vogel könnte den Bau des Buff'schen Luxus-Kur-Hotels deutlich verlangsamen

In den Auflagen der Baugenehmigung heißt es hierzu deutlich:

Laut Anlage 1045_1023_Anlage-II zur Baugenehmigung 17.12.2020", Seiten 8/9 besagt,

dass unter folgenden Bedingung KEIN Verstoß gegen §44 BNatSchG verursacht wird:

Die Bauarbeiten sind außerhalb der Brutzeit des Schwarzmilans zu beginnen (Die Brutzeit beginnt frühzeitig ab Mitte Februar)


Beim Vorhandensein eines brütenden Schwarzmilans im Park dürfen bis Abschluss der Brutzeit KEINE BAUARBEITEN gestartet werden, insbesondere keine Kräne aufgestellt werden.

Dem Verein Bürgerpark Büdingen ist bisher nicht bekannt, dass das Planungsamt der Stadt die für den Beginn der Hochbauarbeiten erforderlichen Baufreigaben erteilt hätte.