Grundbuch: Deshalb darf die Öfffentlichkeit 'rein. Ob die Stadt einen Weg anlegt, oder nicht!
9.11.2024Pläne zur BebauungHinter die Festlegungen des Bebauungsplanes zum Öffentlichen Zugang können weder Stadt noch Buff zurück. Es zudem gibt eine Baulast-Eintragung im Grundbuch. Diese liegt uns vor.
Weil es so schon im Bebauungsplan von 1987 steht:
Das musste Bauherr Bauherr Buff der Stadt 2021 schriftlich geben
Baulastenverzeichnis von Grundstück-Flurstücks-Nummern 1792/2, Baulastenblatt Nr. 2190 Seite 1 / Konstanz, den 04.10.2021
Inhalt der Eintragung
Herr Hans Jürg Buff, Vertreter der Sea Palace AG, Seestraße 145, CH - 8806 Bäch gibt als bevollmächtigter Vertreter des Eigentümers des Grundstücks
Flst.-Nr.: 1792/2, Gemarkung Konstanz, folgende Erklärung ab:
,,Ich erkläre für mich sowie für meine Rechtsnachfolger, dass ich bereit bin, der Allgemeinheit jederzeit ein Geh recht über mein Grundstück zu gewähren. Die genaue Fläche ist in beiliegendem Lageplan vom 16.07.2020 (Eingangsdatum) gelb dargestellt und bleibt von jeglicher Bebauung frei."
Mit dem Eintrag dieser Erklärung in das Baulastenverzeichnis der Stadt bin ich für mich und meine Rechtsnachfolger einverstanden.
beurkundet von
Lauer, Stellv. Amtsleitung