Grundbuch: Deshalb darf die Öfffentlichkeit 'rein. Ob die Stadt einen Weg anlegt, oder nicht!

Weil es so schon im Bebauungsplan von 1987 steht:

Das musste Bauherr Bauherr Buff der Stadt 2021 schriftlich geben

Baulastenverzeichnis von Grundstück-Flurstücks-Nummern 1792/2, Baulastenblatt Nr. 2190 Seite 1 / Konstanz, den 04.10.2021

Inhalt der Eintragung

Herr Hans Jürg Buff, Vertreter der Sea Palace AG, Seestraße 145, CH - 8806 Bäch gibt als bevollmächtigter Vertreter des Eigentümers des Grundstücks
Flst.-Nr.: 1792/2, Gemarkung Konstanz, folgende Erklärung ab:
,,Ich erkläre für mich sowie für meine Rechtsnachfolger, dass ich bereit bin, der Allgemeinheit jederzeit ein Geh recht über mein Grundstück zu gewähren. Die genaue Fläche ist in beiliegendem Lageplan vom 16.07.2020 (Eingangsdatum) gelb dargestellt und bleibt von jeglicher Bebauung frei."
Mit dem Eintrag dieser Erklärung in das Baulastenverzeichnis der Stadt bin ich für mich und meine Rechtsnachfolger einverstanden.

beurkundet von

Lauer, Stellv. Amtsleitung

So sieht "Erhalten" aus: Weg mit wertlosen Bäumen, weg mit altem Metall, und das ist alles privat hier, ihr kommt hier nicht 'rein! (Ein Werbebanner des ausführenden Architekten  Rebholz aus Donaueschingen, der die Pläne von P. Horvath als Baustellenleitung umsetzt und für sämtliche Änderungsanträge ebenfalls verantwortlich zeichnete. Bild von 2021, vor dem Baubeginn. Zu dieser Zeit unterschrieb HJ Buff die Baulast für das Grundbuch.