Die Bürgergemeinschaft Petershausen ist auch dabei

Offener Brief an den Baubürgermeister

In der letzten Öffentlichen Vorstandsitzung der Bürgergemeinschaft gutgeheißen:

Stadt wird zum Handeln aufgefordert

Betr.: Büdingen-Park | Zum Thema Zaun und Zugang

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Langensteiner-Schönborn,
wir wenden uns an Sie, weil wir zwei Zustände untragbar finden:
1.
Der Büdingen-Park wurde  mit einem massiven Metallzaun zur Seestraße hin eingehegt.
Im Bebauungsplan „Seehausen“ ist jedoch eine Abgrenzung durch Hecken vorgesehen. Die Stadt Konstanz hat hierzu festgestellt, dass es sich bei den Umzäunungen um genehmigungsfreie Vorhaben nach § 50 LBauO handelt und daher nichts gemacht werden könne.
2.
Der öffentliche Weg, der durch das Areal führen soll, und der sowohl im Bebauungsplan als auch durch eine entsprechende Eintragung im Grundbuch vorgesehen ist, wird durch den Bauherrn nicht umgesetzt. Ist dies zulässig?
Zu 1.)
Die Errichtung eines Zaunes ist in der Tat genehmigungsfrei nach § 50 LBauO. Ein genehmigungsfreies Verfahren bedeutet aber nicht, dass der Bauherr auch berechtigt ist, entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplans und den sich daraus ergebenden planungsrechtlichen Vorgaben zu handeln.
Werden Sie deshalb als Chef der Baubehörde veranlassen, den Zaun wieder zurückbauen zu lassen, da er ganz offensichtlich im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften er-
richtet wurde?
Zu 2.)
Zugunsten der Stadt Konstanz ist das entsprechende Wegerecht sowohl im Bebauungsplan als auch im Grundbuch gesichert. Es ist daher Sache der Stadt, das Recht auch durchzusetzen. Jahrzehntelang wurde der Öffentlichkeit der Zugang zum Park in Aussicht gestellt. Dieses immer wiederholte Versprechen kann nun nicht gebrochen werden mit der Begründung, durch den Wegfall eines öffentlichen Café-Pavillons sei ein berechtigtes Interesse für den Zugang entfallen. Die Behauptung des Bauherrn, der Verein Bürgerpark Büdingen sei gegen den Bau dieses Pavillons gewesen, ist völlig falsch. Uns ging es immer darum, ihn ökologisch verträglich in den in allen früheren Plänen zulässigen Außenmaßen und an einer Stelle zu errichten, an der nicht noch mehr Bäume ihm weichen müssen.
Selbst wenn es Ihre Behörde versäumt haben sollte, die vielen Zugeständnisse, die dem Bauherrn im Laufe der langen Planungs- und Abänderungsverfahren gemacht wurden, von der Errichtung und dem Unterhalt eines auch öffentlichen Weges im Park durch den Investor selbst abhängig zu machen:
Werden Sie dafür Sorge tragen (und wann), dass die Öffentlichkeit den Zugang in den Park erhält, von dessen Notwendigkeit auch HJ Buff bereits wusste, als er den Park gekauft und seine Pläne damit begonnen hatte?
Wir bitten Sie um rasche Beantwortung noch in diesem Jahr!"
So sieht der Öffentliche Zugang momentan aus (Seestraße)

Vielleicht macht sich Herr Buff ja genauso viel Sorgen um unerwünschte Besucher wie Donald Trump Angst um sein Land und die Verbrecherbanden aus dem Süden hat, weshalb er  seinen Grenz-Wall zu Mexiko nun endlich vollenden wird können. Im Recht seht er sich jedenfalls, wie auch sonst immer schon:

„Sobald Anwälte das Sagen haben, nehme ich dazu keine Stellung mehr. Der Zaun ist bewilligt, somit sehe ich das für mich als erledigt an“

wird er im Südkurier noch zitiert.

Wie war das noch mal, vor einigen Jahren in St. Moritz, mit den verbotenen und doch stehengelassenen Balkonanbauten an einem seiner Hotels?