Die Fällung von 54 Bäumen ist nicht hinnehmbar!


Sie hätte nicht passieren dürfen!

Wir können die Entscheidung der Stadt zur Erteilung einer Baugenehmigung für den Büdingen-Park OHNE das Vorliegen ALLER Unterlagen nach wie vor nicht nachvollziehen. Diese Baugenehmigung klammert ein geplantes Außenbad (ca. 26 x 26 Meter) sowie die Lage und Größe eines Garten-Pavillons vollständig aus – hierüber soll gesondert entschieden werden. Die (Teil)baugenehmigung ermöglichte dem Bauherrn aber nun bereits die Beseitigung der im Baufenster stehenden 54 großen Bäume, angeblich rechtskonform.Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass diese Entscheidung so nicht hätte getroffen werden dürfen. Die Stadt hätte auf die Einreichung aller Pläne drängen müssen, denn nur auf dieser Basis hätte eine vernünftige, faktenbasierte Entscheidung getroffen werden können. Das jetzige Verfahren erinnert stark an die allseits bekannte Salami-Taktik – man könnte es auch als „Durchwurschteln“ bezeichnen.


Die Fällgenehmigung hätte von der Stadt nicht erteilt werden müssen, da die Anwohner Widerspruch eingelegt und die aufschiebende Wirkung beantragt haben. Somit hätte die Stadt  entscheiden können, dass erstmal nicht gefällt wird.
Aber sie hat Investor HJ Buff, die Bäume „verkauft“. Geld gegen Bäume. Nachpflanzung: Überflüssig!