Druck auf die Stadtverwaltung: Der Verein Bürgerpark Büdingen als anerkannte Umweltvereinigung setzt der Stadt eine Frist

Zahlreiche Verstöße beim Bau: Die Stadt muss jetzt handeln!

Eines des beiden Naturdenkmäler mit Starkastabriss. Für Erhalt und Pflege ist nicht der Bauherr, sondern die Stadt zuständig. Sie tut: NICHTS

Jede Geduld hat mal ein Ende, und nun fordert der Verein konsequentes Handeln seitens der Stadt. Es geht um Pflege und Erhalt von Naturdenkmälern im Park, und die Überwachung baumschützender Maßnahmen während der Bauarbeiten.

Wir setzen der Stadt Konstanz eine Frist zu handeln!

Naturdenkmal Blutbuche, in seiner Existenz bedroht, wurde in einem Gutachten an die Stadt schon 2014 festgestellt.

Folgenden Brief haben wir am 10.3. an OB Burchardt und den Baubürgermeister adressiert:

"Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Burchardt, sehr geehrter Herr Bürgermeister Langensteiner-Schönborn,
wie wir der Stadt Konstanz schon vor Monaten zur Kenntnis gebracht haben, ist der Verein Bürgerpark Büdingen e.V. vom Landesumweltministerium als Umweltvereinigung im Sinne des UmwRG zugelassen worden. Leider missachtet die Stadtverwaltung unsere damit zusammenhängenden Rechtspositionen vorsätzlich und zielgerichtet. Anders als es für die Wahrnehmung der im UmwRG enthaltenen Befugnisse erforderlich ist, werden wir nicht, verspätet oder vollkommen unstrukturiert über die behördlichen Maßnahmen im Hinblick auf das Büdingen-Areal unterrichtet. Diese Lage ist untragbar. Soweit hieraus Schäden im Hinblick auf den Büdingen-Park entstehen, können wir ihnen jetzt schon entsprechende Schadensersatz- und Amtshaftungsklagen in Aussicht stellen. Wie wir mittlerweile durch Eigeninitiative und öffentlich zugängliche Informationen in Erfahrung bringen konnten, wird beim Verwaltungsverfahren und bei der konkreten Durchführung des Bauprojekts im Büdingen-Park gravierend gegen umwelt- und naturschutzrechtliche Standards verstoßen. Als Umweltvereinigung sind wir nicht nur dazu zugelassen, das Bauvorhaben und die Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen zu überwachen, sondern dazu verpflichtet, gegebenenfalls auch gegen die Aufsichtsbehörden vorzugehen, wenn diese ihren Aufgaben nicht oder nur unzureichend nachkommen. 

Folgende Verstöße und gravierende Unzulänglichkeiten haben wir zwischenzeitlich festgestellt:

1. Naturdenkmal Blutbuche, in städtischer Verantwortung

Schon seit 2014 existiert ein Gutachten eines renommierten Baum-Experten, das schon im damaligen Kontext für das Naturdenkmal Blutbuche als Erhaltungsmaßnahme den Einbau einer Kronensicherung empfohlen hat, um den Erhalt des Baumes zu gewährleisten. Dies ist im Gegensatz zu den umwelt- und naturschutzrechtlichen Vorgaben nicht passiert. Dies ist umso erstaunlicher, als die Stadt für die Pflegemaßnahmen verantwortlich ist. Die Kosten für die Kronensicherung hätten 2.000 - 3.000 € nicht überschritten. Mit dieser Erhaltungsmaßnahme wäre es auch nicht zum Kronenabbruch im Februar 2020 gekommen. Die Stadt Konstanz muss sich daher vorwerfen und ggf. auch in Haftung nehmen lassen, dass dieser Schaden auf ihr pflichtwidriges Unterlassen zurückzuführen ist.

Wie schon zuvor, fordern wir Sie hiermit förmlich auf, das besagte Gutachten aus dem Jahr 2014 zugänglich zu machen und zu erklären, weshalb die darin als notwendig ausgewiesenen Kronensicherungsmaßnahmen ungeachtet des überschaubaren finanziellen Aufwandes nicht ergriffen wurden. Das Verhalten der Stadt Konstanz ist umso erstaunlicher, als sie nicht nur die zuständige Stelle für den Erhalt und die Pflege von Naturdenkmälern ist, sondern das Gutachten auch selbst in Auftrag gegeben hatte. Ferner fordern wir Sie dazu auf, durch ein erneutes Gutachten klären zu lassen, welche baumschützenden Maßnahmen im Hinblick auf die Blutbuche derzeit geboten sind.

Wie wir darüber hinaus erfahren haben, fordert ein zweites Gutachten eines anderen Gutachters aus dem Jahre 2020 Maßnahmen, die bisher nicht umgesetzt wurden. Neben einer gezielten Kronenentlastung wäre nach unserer Einschätzung ein Schutzanstrich der Blutbuche unbedingt erforderlich. Denn diese Baumart ist anfällig gegen Sonneneinstrahlung und trägt Schädigungen davon, die einem Sonnenbrand ähneln, wie man ihn von Mensch oder Tier kennt. Insbesondere das Fällen der die Blutbuche umgebenden Bäume vermindert den Sonnenschutz der Blutbuche und trägt somit zu ihrer noch weitergehenden Schädigung bei. Auch diese vergleichsweise einfache Maßnahme wurde von der Stadt Konstanz bislang nicht umgesetzt. Sonderbarerweise wurde zudem auch die Existenz des Gutachtens bis vor kurzem vom früheren Stv. Leiter des Amtes für Stadtplanung und Umwelt, Martin Wichmann bestritten. Zwar wird seine Existenz mittlerweile eingeräumt, wir fordern aber als Umweltvereinigung eine offizielle Zugänglichmachung. Zwischenzeitlich zeigen sich an der Blutbuche erste UV-Schäden, die mit der im Gutachten von 2020 empfohlenen einfachen Schutzmaßnahme hätten verhindert werden können. Sollten sich diese Schäden bestätigen und verstärken, werden wir entsprechende Schadensersatz- und Amtshaftungsklagen prüfen lassen.
Die Nichtherausgabe der genannten Unterlagen, die uns nach dem UmwRG zustehen, stellt eine pflichtwidrige Unterlassung dar, das Nichteinleiten von sich daraus ergebenden Schutzmaßnahmen ist ebenfalls ein pflichtwidriges Unterlassen, dass wegen der damit verbundenen materiellen und immateriellen Schäden entsprechende Haftungstatbestände erfüllt. Das von den Behörden der Stadt Konstanz ausgehende Fehlverhalten ist nicht hinnehmbar. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass sich Ihre Informationspolitik der Umweltvereinigung Bürgerpark Büdingen e.V. gegenüber gravierend ändern muss oder uns letztlich nichts anderes übrig bleibt, als entsprechende Haftungsklagen einzureichen. 

Den vollständigen Brief lesen Sie hier: