Ein Gesundheitshotel, das nicht behindertengerecht ist
Wird da noch nachgebessert?
Es wird ein millionenschweres Gesundheitshotel der Luxusklasse geplant, aber an Menschen mit Beeinträchtigungen wurde nicht gedacht!
Kalkül oder Planungsfehler?
Wir haben diverse Politmagazine und die "heute-show" davon in Kenntnis gesetzt.
Die Stadtverwaltung schreibt in ihrer "Anlage II":
9. Vor Baufreigabe sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- > Übereinstimmende Bauzeichnungen fGrundrisse, Schnitte. Ansichten) undLaqeplan (Ziffer 3)
- > Geänderte Planunterlaqen zur Erweiterung der TG ('s. Ziffer 6)
- > Geändertes Brandschutzkonzept (Ziffer 10)
- > Geänderte Planunterlagen mit Darstellung der Barrierefreiheit (s. Ziffer 11)
- > Geänderte Planunterlagen mit Darstellung des reduzierten Einschwimmkanals (s. Ziffer 33)
- > Entsprechende Aussage zu den Kranstellplätzen im Zusammenhang zur Brutplatzvergrämung (s. Ziffer 43)
- Die Baufreigabe kann erst nach Prüfung /Genehmigung der o.g. Unterlagen erteiltwerden.
– Jedenfalls darf das Hotel nicht gebaut werden, solange diese Auflagen nicht erfüllt sind.
Desweiteren gilt:
- Wurde mit dem Bau vor Mitte Februar begonnen, wie zum Schutz des Schwarzmilans gefordert?
- Sind die Kräne so gestellt, dass sie die Brut der Vögel (des Milans) nicht beeinträchtigen können?
- "Die zulässige überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen gem.§ 23 Abs. 1 und 3 BauNVO festgesetzt. Gebäude und Gebäudeteile dürfen diese nicht überschreiten. Baugrenzen sind in allen Geschossen einzuhalten. Ein Vortreten ist weder ebenerdig, noch unterirdisch oder im Luftraum zulässig (vgl. Fickert/Fieseler, Kommentar zur BauNVO § 23)."
- "Im Baustelleneinrichtungsplan ist die Baugrube zzgl. Arbeitsraum festgelegt. Im Wurzelbereich geschützter Bäume ist nach DIN 18920 ein entsprechender Abstand (Kronentraufe zzgl. 1,5 m, bei Säulenformen zzgl. 5 m) einzuhalten. In der Regel dürfen dort keine Abgrabungen erfolgen."
- "Zwischen den Platanen und dem zu erhaltenden Mammutbaum ist der Aufbau der Baustraße mit einem Spezialsystem (…) zu erstellen, um den Wurzelbereich und die Durchlässigkeit des Bodens für Niederschlagswasser und Luft zu optimieren. (…) Der zu erhaltende Mammutbaum östlich der Baustraße ist während der gesamten Bauphase durch eine geeignete Tröpfchenbewässerung dauerhaft zu bewässern. Es ist erforderlich auch nach Abschluss der Baumaßnahme je nach Jahreszeit und Wetterlage (Trockenheit) diesen Baum über einen bestimmten Zeitraum hinaus weiterhin zu bewässern."
- Der Wurzelvorhang für die Bäume entlang der Baugrube, siehe oben. Dies betrifft die Bäume Nr. 59 Linde und Nr. 60 Rosskastanie sowie die Bäume Nr. 157 und 158 Rosskastanien westlich des Schwimmbades.
- "Auch bedarf die Herstellung der Freianlage (Wegeführung, Wegebau, Ergänzungs- bepflanzungen etc.) einer engmaschigen Begleitung durch den Baumsachverständigen. Die exakte Lage und der Aufbau ist vor Ort unmittelbar vor der Herstellung des Weges im Hinblick auf den Schutz des Wurzelraums der zu erhaltenden Bäume nochmals mit dem Amt für Stadtplanung und Umwelt im Detail abzustimmen."
- Wurde die Position und Größe des Außenbads den Anforderungen angepasst? Und: "Die mit Holz geplante Liegefläche darf nur mit Punktfundamenten mit den geringsten Eingriffen in den Wurzelbereich der Rosskastanien und des Tulpenbaumes (Naturdenkmal) errichtet werden. Die Erstellung der Fundamente Ist dem Amt für Stadtplanung und Umwelt 1-2 Tage zuvor anzuzeigen und im Beisein des Baumgutachters durchzuführen. Deren Lage ist vor Ort festzulegen."