Erwartungsgemäß haben Stadt und Bauherr Beschwerde beim Verwaltungerichtshof Mannheim eingelegt:
8.3.2019Pläne zur BebauungInvestor Buff und die Stadt Konstanz bekommen eine juristische Ohrfeige aus Freiburg. Das sehen sie allerdings anders und versuchen nun ihr Glück in der nächsthöheren Instanz…
Stadt und Investor reichen Beschwerde gegen Freiburger Gerichtsbeschluss ein
Walter Rügert, Pressesprecher der Stadtverwaltung: "Nach intensiver Prüfung der Entscheidung sind sowohl die Stadtverwaltung wie auch der Bauherr zum Ergebnis gekommen, dass die Argumentation des Verwaltungsgerichts Anlass für eine rechtliche Prüfung durch die nächsthöhere Instanz gibt."
Der SÜDKURIER schreibt heute weiter:
"Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim prüft nun, ob aufgrund der Beschwerden durch die Stadt und den Bauherrrn die zuvor erfolgte Entscheidung abgeändert oder aufgehoben werden muss. Über die vorgebrachten Gründe äußert sich die Stadt Konstanz nicht, die Frist zur Einreichung endet am 25. März.
Rolf Würthle vom Verein Bürgerpark Büdingen, sagt: "Wir sehen weiteren juristischen Schritten gelassen entgegen." Der Freiburger Beschluss habe klar aufgezeigt, dass die erteilte Baugenehmigung „an schwerwiegenden Fehlern“ leide, schreiben Würthle und seine Mitstreiter in einer Erklärung am Donnerstag."
Den ganzen SÜDKURIER-Text lesen Sie hier (ohne Gewähr):
https://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/konstanz/Der-Streit-ums-Buedingen-geht-weiter-Stadt-Konstanz-und-der-Hotel-Investor-reichen-Beschwerde-gegen-den-Gerichtsbeschluss-ein-der-die-Bauarbeiten-stoppte;art372448,10074540,PRINT?_FRAME=64