Gemeinderat: Antrag der Freien Grüne Liste vom 26.9.
Anders als OB Burchardt sieht die Freie Grüne Liste einen Zusammenhang zwischen Baumfällungen im Park und Klimanotstand
Die stärkste Fraktion im Gemeinderat legt einen Beschlussantrag vor, der die Baugenehmigung der Stadtverwaltung zumindest teilweise in Frage stellt.
Wir stellen diesen Antrag hier vor:
Die Freie Grüne Liste beantragt, dass die Verwaltung die Abweichungen vom rechtskräftigen Bebauungsplan"Seehausen" in der Vorlage zur Sitzung den Festsetzungen gegenübergestellt.
Die FGL beantragt, dass diese Befreiungen im Gemeinderat diskutiert und abgestimmt werden.
Die FGL beantragt weiterhin, keine weiteren Fällungen zu genehmigen und alle erteiltenFällgenehmigungen zurückzunehmen, bis alle rechtlichen Voraussetzungen geprüft undGenehmigungen angepasst sind. Für die schützenswerten Bäume ist ein Konzept vorzulegen, beidem qualifizierte Baumgutachter mitgewirkt haben, so dass sie durch die geplantenBaumaßnahmen nicht geschädigt werden.
Weiter heißt es im Antrag:
"Die FGL beantragt, das Thema „Bebauung des Büdingen Areals, Abweichungen vom rechtskräftigenBebauungsplan und Stopp weiterer Baumfällungen“ auf die öffentliche Tagesordnung des kommendenGemeinderates am 26.09.2019 zu setzen mit dem Ziel, die momentanen Pläne und Genehmigungendem gültigen Bebauungsplan anzupassen.
Am 30.09.1987 ist der rechtsverbindliche Bebauungsplan "Seehausen" auf dem Areal Büdingen
in Kraft getreten. Neben einer, durch öffentliche Wege begehbaren privaten Grünfläche, setzt dieser einSondergebiet für Hotel und Hotel-Appartements fest. Im Januar 1991 wurde der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte eine Baugenehmigung für einHotel mit 322 Betten erteilt. Diese wurde im September 2006 bis Mai 2010 verlängert.
2017 wurde eine Bauvoranfrage zur rechtlichen Klärung gestellt, ein Bauvorbescheid mit Vorgaben zurBaumasse und den Gebäudehöhen im Hinblick auf die Inhalte des rechtsverbindlichen Bebauungsplans wurde daraufhin von der Verwaltung erteilt. Im Laufe des weiteren Verfahrens wurden seitens der Verwaltung mehrere Befreiungen vom Bebauungsplan genehmigt.
Die vom Gemeinderat beschlossene Satzung ist dadurch in mehreren Bereichen deutlich missachtet worden. So entspricht die Kubatur des Gebäudes nicht den Vorgaben, das geplante Schwimmbad sowie das Café im Park liegen nicht im Baufenster und der auf eine Randzone beschränkte Zugang derÖffentlichkeit zum Gelände entspricht nicht der ursprünglichen Intention, den Menschen das Gelände zu öffnen.
Bei den zahlreichen Befreiungen vom Bebauungsplan ohne Änderungsbeschluss im Gemeinderat handelt es sich aus unserer Sicht um Verfahrensfehler, die ein erneutes Aufrollen des gesamtenProzesses nötig machen und bei denen der Gemeinderat über Änderungen und Befreiungen zu befinden hat. Ziel muss zum jetzigen Zeitpunkt eine klare Schadensbegrenzung sein.
Auch vor dem Hintergrund des einstimmig vom Gemeinderat beschlossenen Klimanotstands kann es nicht sein, dass ohne Beschluss des Gemeinderats über die Grünflächenplanung, die Teil desBebauungsplans ist, weitere 46 Bäume gefällt werden, um ein Schwimmbad außerhalb des Baufensters zu bauen, die Freiflächen zu vergrößern und Sichtbeziehungen zum See zu schaffen. Wir beantragen hiermit, keine weiteren Fällungen zu genehmigen und alle erteilten Fällgenehmigungen zurückzunehmen, bis alle rechtlichen Voraussetzungen geprüft und Genehmigungen angepasst sind.
Weiterhin sehen wir eine große Gefahr, dass weitere, schützenswerte Bäume durch die geplantenBaumaßnahmen geschädigt werden und zu einem späteren Zeitpunkt gefällt werden müssen. Wir beantragen daher, uns ein Konzept zum Schutz dieser Bäume vorzulegen, bei dem qualifizierteBaumgutachter mitgewirkt haben."
Hier können Sie den Antrag im Original betrachten
Nachtrag:
Der Antrag der Freien Grünen Lise wurde nicht zur Abstimmung gestellt, weil es laut Stadtverwaltung darüber nichts abzustimmen gab. Das Regierungspräsidium Freiburg stellte einige Wochen später fest, dass in Sachen "Büdingen" alles korrekt gelaufen sei, und der Gemeinderat nicht eingebunden werden musste in die Planungsveränderungen um den Park. Eine Passage des Schreibens, das uns vorliegt, ist aufschlussreich. Demnach hat der Gemeinderat immer noch die Möglichkeit, gegen eine in seinen Augen unsinnige Vorlage der Stadtspitze vorzugehen:
"Die gemeindliche Selbstverwaltungsgarantie fordert grundsätzlich, dass die Gemeinde in der Lage sein muss, auf unerwünschte Bauvorhaben durch den Einsatz der Bauleitplanung (Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB oder Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 BauGB) zu reagieren. Es muss daher lediglich gewährleistet sein, dass der Gemeinderat die notwendigen Informationen erhält, um gegebenenfalls tätig werden zu können. In welcher Weise die für die Bauleitplanung zuständigen Gremien über Bauvorhaben informiert werden, die die städtebauliche Planung berühren, ist in den betroffenen Gemeinden jeweils intern zu klären. Entscheidend ist, dass die für die Planung zuständigen Stelle in die Lage versetzt wird, mögliche Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen oder auch nur eine Stellungnahme abzugeben. Vorliegend sind diese Voraussetzungen erfüllt, da der Gemeinderat – wie Sie selbst ausführen – über die beabsichtigten Befreiungen vom Bebauungsplan frühzeitig hinreichend informiert wurde.(…)"