Gericht verzigfacht den Streitwert – klagende Anwohner abgestraft

Ein deutliches Signal an Bürger, die ihre gesetzlichen Rechte wahrnehmen: Wer sich wehrt, für den wird es richtig teuer!

Die juristische Prüfung des Streitwertbeschlusses ergab, dass dieser grob rechtswidrig ist. Er ist erkennbar mit dem Ziel gefertigt, den Nachbarn die größtmöglichen Kosten aufzuerlegen. Der Streitwert schöpft ohne zu differenzieren die Grenzen aus, die der Streitwertrahmen lässt.

Gegen die Festsetzung des Streitwerts kann man nur noch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Ein solches Verfahren dauert.

Wir wollen die Klägerinnen und Kläger, die sich mit ihrem Namen und ihrem Geld für den Park eingesetzt haben, unterstützen, und rufen deshalb zu solidarischen Spenden für diese auf. Wenn Sie Ihre Spende mit dem Vermerk "Rechtskosten" kennzeichnen, leitet der Verein sie an die Betroffenen weiter. Auch kleine Beträge helfen! Danke!

Spendenkonto: Bürgerpark Büdingen e. V. | DE 28 6905 0001 0024 3017 15 | Sparkasse Bodensee