Grundriss der Gebäude: Architektur, gestern und heute…
Sehr aufschlussreich ist es, den Grundriss des alten Konstanzer Hof / Sanatorium Büdingen neben dem Bebauungsplan-Grundriss von 1987/91 zu sehen
Man wünscht sich möglicherweise, das alte Gebäude wäre nie abgerissen worden. Übrigens ohne Not damals, wie uns Dr. Albert Jung in einem Gespräch schon vor Jahren versicherte. Er selbst hatte dort eine internistische Praxis im Gebäude selbst (später zog er mit ihr in eine Villa in der Mainaustraße), so wie viele andere Ärzte auch. Das Sanatorium selbst war nach seiner Erinnerung baulich im einwandfreien Zustand, und fügte sich baulich in die Fassadenreihe der Gründerzeitbauten Seestraße 1 - 13 ein. Grund für den Abriss waren alleine spekulative Bemühungen der Büdingen-Erben, anstelle des alten Gebäudes gewinnbringende Wohnbebauung zu errichten. Eine mündliche Zusage des damaligen Baubürgermeister Dierks war wohl wörtlich genommen worden. Aus diesen Plänen wurde nichts, der Gemeinderat lehnte sie ab, und hatte dabei wohl auch kaum eine Wahl, denn eine elfstöckige Wohnbebauung war nicht mehr konform mit dem sogenannten Bodensee-Uferlass, mit dem das Regierungspräsidium Freiburg allzu zügellose Bauten am Seeufer tatsächlich verbot!
Die Folge hiervon war unter anderem eine Schadensersatzklage der neuen Parkbesitzerin, der damaligen GAGFAH, die die Stadt Konstanz schließlich im Vergleich eine einstellige Millionen-Summe kostete. Und "Büdingen" seither als heißes Eisen der Kommunalpolitik brandmarkte. Des weiteren legte der dann neu erstellte Bebauungspan fest, dass nur wieder ein Hotel auf Büdingen gebaut werden dürfe. Jahrzehntelang hat die Stadt dieses Baurecht immer wieder anstandslos verlängert, so dass das Baurecht bestehen blieb, obwohl eine Reihe angeblicher Investoren immer wieder nach kurzer Zeit Abstand von ihren Plänen nahm. Der Bebauungsplan mit Hotel schien den Park also lange Zeit vor einer tatsächlichen Bebauung zu schützen. Bis 2016.