HJ Buff legt zum sechsten Mal neue Pläne für BÜDINGEN vor

Wieder alles anders?

Kein Café-Pavillon mehr, Schwimmbad noch größer…

– Und das alles zum Schutz der Bäume?

Das Planungsamt der Stadt sieht offensichtlich weite Teile der Forderungen des Vereins nach einer ökologisch verträglicheren Bauweise erfüllt. Anders lässt sich nicht erklären, warum Investor Buff zum sechsten Male bereits neue Pläne für sein Traumhotel vorlegt. Dazu gibt es weder von ihm noch seitens der Stadt, die die Unterlagen an Anwohnerinen und Anwohner verschickte, eine Stellungnahme.
Wir veröffentlichen die neuen Pläne im Wesentlichen hier.

Mehr Bad, weniger Wege für die Öffentlichkeit und  weniger Schutz für die Bäume


Investor HJ Buff hat seine Absichten – nicht zum ersten Mal – geändert und jüngst bei der Stadt Konstanz einen neuen Bauantrag eingereicht. Diese Salamitaktik mündete nun im bereits fünften Antrag. Dieser enthält einige bemerkenswerte und auch für den Büdingen-Park nicht zu unterschätzende Elemente. So soll beispielsweise die Fläche des Außenbades mehr als verdoppelt und die Lage des Café-Pavillons schon wieder grundlegend verändert werden. Außerdem werden durch die nunmehr oberirdisch verlegten Parkplätze zusätzliche Flächen versiegelt.  Ein geänderter Freiflächengestaltungsplan liegt, wie das in Konstanz offenbar üblich ist, jedoch bisher nicht vor. Es ist abzusehen, dass durch die erneute Lageänderung des öffentlich zugänglichen Pavillons und das erheblich vergrößerte Außenbad wieder einmal mehr Bäume dem Bau zum Opfer fallen sollen, als bisher genehmigt. Investor Buff hatte in der Vergangenheit mehrfach betont, die Bäume im Park lägen ihm am Herzen. An seinen Plänen kann man das nicht ablesen. Eine baumfreundliche Planung würde auf den vorhandenen Bestand Rücksicht nehmen! So bleibt Baumschutz ein reines Lippenbekenntnis. Stattdessen geht es Investor Buff um maximalen Profit, nicht um den Schutz und Erhalt des Parks. Auch hat er kein Interesse, die Öffentlichkeit in den Park zu lassen, wie es im Bebauungsplan seit langem festgelegt ist. Mit dem neuen Bauantrag wird das Recht der Öffentlichkeit auf Zutritt erneut beschnitten und auf ein geradezu lächerliches Minimum reduziert. So soll das kurze südliche Stück des Weges, das das historische Eingangstor an der Seestraße mit dem Café-Pavillon verbinden sollte, nun ganz entfallen. Auch ein ursprünglich im Westen des Parks vorgesehenes Wegstück ist schon lange nicht mehr Gegenstand der Planung, und die Stadt Konstanz hatte nichts dagegen einzuwenden!

Wir stellen zum wiederholten Male fest, dass auch dieser Bauantrag in manchen wichtigen Punkten entweder sehr schludrig gestellt oder möglicherweise auch bewusst mit unzutreffenden Angaben versehen wurde. So wurden weder der zu erwartende Gewerbemüll noch die Lagerung von Problem- und Gefahrstoffen angegeben, was im Hinblick auf Schwimmbad, Restaurant und klinikartigen Betrieb nicht den Realitäten entsprechen kann. Entweder der Investor baut ein Wellness-Klinik-Hotel oder er baut es nicht. Auch der Stadt scheinen diese Aspekte nicht wichtig zu sein.

Die oben aufgeführten Änderungen im Bauantrag berühren die Interessen des Vereins als Umweltvereinigung, weshalb die beauftragten Rechtsanwälte des Vereins die Planungsbehörde der Stadt Konstanz zu umfassenden Stellungnahmen aufgefordert haben. Diese Forderung umfasst auch, darzulegen, auf welcher rechtlichen Grundlage die Stadt Konstanz ihre bisherigen Genehmigungen und Befreiungen in der Sache „Buff/Büdingen“ erteilt hat und inwieweit sie dabei die relevanten Umweltbelange nach Bundes- und Landesrecht sowie nach den einschlägigen europäischen Richtlinien und Verordnungen berücksichtigt.

Die jetzige Baustellenvorbereitung lässt nicht erkennen, wie die verbliebenen Großbäume vor dem Baustellenverkehr geschützt werden sollen. Ein Baustelleneinrichtungsplan liegt genauso wenig vor wie ein Verkehrskonzept während der Bauzeit, noch wurde bisher ein dringend erforderlicher Baumbestandsplan vorgelegt. Auch das 2018 durch HJ Buff in Auftrag gegebene Artenschutzgutachten weist erhebliche Defizite und zahlreiche Qualitätsmängel auf und kann keinen gültigen Bestand in der Planung haben!

Mit Stand heute stehen im Park noch weniger als hundert große Bäume. Vor etwa zwanzig Jahren, bevor die Firma Matscher anfing, den Park zu „pflegen“, waren es weit mehr als vierhundert, die eine Baumplakette trugen. Dementsprechend wird das Amt für Stadtplanung und Umwelt, namentlich sein Leiter Martin Wichmann, nun aufgefordert, darüber Rechenschaft abzulegen, wie und nach welchen Kriterien bei den Fällungen vorgegangen wurde, und in welchem Umfang genau Nachpflanzungen eingehalten wurden und für die Zukunft noch verbindlich vorgesehen sind.

Es ist aktuell auch beunruhigend zu sehen, dass bei den Umpflanzungs- und Fällarbeiten in diesem Frühjahr wichtige Bäume wie der den Park prägende Mammut-Baum und einzelne Alleebäume bereits durch Großfahrzeuge im Wurzelbereich beschädigt wurden.

Auch hier macht der Verein Bürgerpark Büdingen seine Rechte als Umweltvereinigung zum Schutz des Baumbestandes geltend, und verlangt, über das weitere Vorgehen und entsprechende Schutzmaßnahmen umfassend informiert zu werden.

Die neue Außenplanung ohne Café. Der Öffentliche Weg verläuft noch mehr am Grundstücksrand. Der Außepool ist größer, aber von den umliegenden Bäumen weiter weg gerückt.
Die roten Kreise markieren die Reichweite der drei Baukräne.
Fassadenansichten aus verschiedenen Himmerlsrichtungen. (Entwurf: Rebholz Architekten Dürrheim)

Aus dem alten Plan: Der öffentlich zugängliche Café-Pavillon wird gestrichen, ersatzlos!
Pavillonlage aus einer Vorlage von Juli 2019. Seine Position im Park wurde mehrfach verändert. Obwohl im Bebauungsplan von 1987/92 bereits eindeutig festgelegt. Übrigens auch in seiner Größe. Die damals wesentlich kleiner ausfiel. Und als verbindlich anzusehen ist.

Zu den neuen Plänen hat sich der Rechtsbeistand des Vereins am 30. August mit folgenden Ausführungen an die Stadt gewandt:


Sehr geehrte Damen und Herren,
Zunächst weisen wir darauf hin, dass unser Antrag auf Information nach § 24 UmwVfG vom 2.6.2020 von Ihnen bisher nicht beschieden wurde. Weder haben wir die Informationen erhalten, die wie erbeten haben, noch wurde der Antrag abgelehnt. (…)
1. Baustelleneinrichtung
Nunmehr wird erstmalig ein Baustellenplan vorgelegt. Auffällig ist auf diesem Plan zunächst die Größe des Lagerplatzes. Angesichts der geplanten Größe ist davon auszugehen, dass relativ wenig Baumaterialien auf dem Grundstück gelagert werden. Dies erhöht den An- und Abfahrtsverkehr und damit das Risiko einer weiteren Verdichtung des Bodens.
2. Baumschutzmaßnahmen
Die Baumschutzmaßnahmen, die vorgesehen sind, entsprechen den gesetzlichen Mindestanforderungen, sind jedoch nicht für alle Bäume auf dem Grundstück ausreichend. Für den Baumschutz des Mammutbaumes wird von der Erstellung eines Wurzelvorhangs gesprochen. Der notwendige Abstand zum Baum (4xStammumfang in 1m Höhe) ist jedoch mit dem geplanten Mindestabstand von 2,5m nicht im Ansatz als realistisch angegeben. Der notwendige Abstand sollte durch Sondierungsgrabungen, ausgeführt von einem unabhängigen Baumpfleger, durchgeführt werden. Die Arbeiten sollten weiterhin durch einen unabhängigen Baumkontrolleur begleitet werden. Das Ergebnis sollte dokumentiert werden, um bei späteren Schäden an den Bäumen die entsprechenden Maßnahmen sinnvoll umzusetzen. Bei der jetzigen Planung besteht das Risiko, dass der Mammutbaum die Bauarbeiten nicht überlebt. Dieses Risiko entsteht vor allem durch die Überdeckung der Baumwurzeln des Mammutbaumes um 60cm. Bei dieser Überdeckung wirkt eine Last von nahezu einer Tonne/m² auf das Wurzelsystem. Dadurch kommt es zu erheblicher Reduzierung des Sauerstoffhaushalts, der in erster Linie die Mikroorganismen am Leben erhält. Diese sind jedoch für den Baum, in der Symbiose zur Wasser- und Nährstoffaufnahme, lebensnotwendig.
Durch den Bau der Tiefgarage wird es zwangsläufig zu einer Absenkung des Grundwassers kommen. Da das Gelände darüber hinaus auch zum See abfällt und so Grundwasserströme Richtung See bestehen, wird die Grundwasserabsenkung möglicherweise dauerhaft die Bewässerungsverhältnisse in dem Areal verändern mit der Folge, dass die Naturdenkmäler nicht mehr ausreichend bewässert werden. Zu dieser Problematik wird weder in der Planung, noch in dem Baumschutzgutachten Stellung genommen. Unter diesen Umständen ist eine exakte Planung Bewässerung der Bäume bei der zu erwartenden Grundwasserabsenkung auszuarbeiten. Dazu finden sich in den neuen Planungen keine Aussagen. Wir fordern Sie daher auf, folgende Frage zu klären:
In welchen Bereichen wird das Grundwasser abgesenkt werden und wie tief, und wie werden die angrenzenden Bäume gegen Austrocknung geschützt?
Wir halten es weiterhin für problematisch, dass mit dem Baumschutz ausgerechnet derjenige beauftragt ist, der auch für die Fällungen der Bäume zuständig ist. Angesichts der sensiblen Umwelt des Areals verlangen wir, dass eine unabhängige und regelmäßige Kontrolle der Baumschutzmaßnahmen und des Zustands insbesondere der Naturdenkmäler ermöglicht wird, damit gegebenenfalls Schutzmaßnahmen schnell getroffen werden können.
2. Faunistisches Gutachten
Des Weiteren wird nun ein faunistischen Gutachten vorgelegt. Es handelt sich offenbar um eine Fortschreibung eines hier nicht vorliegenden Gutachtens aus dem Jahr 2006. (…) Allerdings ist zu fordern, dass die in dem Gutachten genannten Maßnahmen auch umgesetzt werden. Hierzu ist aus der Planung nichts zu erkennen. Wir erwarten daher von der Stadt, dass die entsprechenden Maßnahmen des Artenschutzes als Auflage zur Baugenehmigung gemacht werden.
3. Noch offene Fragen:
Im Hinblick auf unsere Stellungnahme vom 2.6.2020 fordern wir Sie weiterhin auf, folgende Fragen zu beantworten, die nach wie vor auch durch die neue Planung nicht beantwortet sind:
1. Vorlage des Artenschutzgutachtens von 2006 und Darlegung der Auflagen zur Umsetzung des Artenschutzes auf dem Areal.
2. Vorlage der Protokolle und Vorlagen des Gestaltungsbeirates im Zusammenhang mit dem Büdingen Areal und dem gemachten Vorhaben.
3. Angabe der Zahl der bei „Baumpflege-Arbeiten“ bis dato von der Fa. Matscher gefällten Bäume und Vorlage der umweltschutzrechtlichen Genehmigung.
4. In welchem Umfang und mit welchen Sorten und Stammumfängen plant die Stadt Konstanz Nachpflanzungen für die infolge genannten Vorhabens gefällten Bäume? Wo sollen diese Nachpflanzungen wann erfolgen?
5. Wie viele der ehemals über 400 Bäume stehen derzeit noch auf dem Büdingen-Gelände, wie viele werden es voraussichtlich sein, wenn das unter 1.) genannte Bauvorhaben abgeschlossen ist?