Infoabend / Bürgerinformation vom 12.9.2019

Bürgerversammlung: Eindeutiges Votum zum Weitermachen!

Der Verein BürgerPark Büdingen informierte öffentlich über:

In der gut besuchten Bürgerversammlung am 12. September in Petershausen brachten die Freundinnen und Freunde des Büdingen-Parks ihre Verärgerung über das Verhalten der Stadt Konstanz zum Ausdruck. Dass sich diese der Beschwerde des Bauherrn beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim gegen das anwohnerfreundliche Urteil aus Freiburg anschloss, war vielen unverständlich. Nachdem der VGH im Juli darüber befunden hatte, dass die Überschreitung des Bebauungsplans keine nachbarschützende Wirkung hat, wurde der Baustopp aufgehoben. Im Anschluss wurde dann auch der Streitwert neu berechnet und auf das rechtlich mögliche Maximum angehoben. Die gemeinsame Klage von Stadt und Investor bedeutet nun für die klagenden Anwohner eine Verzehnfachung ihrer Verfahrenskosten, die diese alleine zu tragen haben. Pro Klagepartei eine vierstellige Summe.

Genau hier plant HJ Buff sein nicht gerade kleines Außenbad (Über 500 Quadratmeter Flächenverbauch) Drei Bäume fallen dafür auf jeden Fall. Das Bad liegt außerhalb des rechtlichen Baufensters. Interessiert aber niemanden. Außer uns…

Mit der vor wenigen Tagen erfolgten Genehmigung der Nachtragsplanung, die taktisch sehr geschickt von der Hauptplanung des riesigen Hotelkomplexes abgekoppelt war, verschenkt die Stadt Konstanz die Möglichkeit, den Büdingen-Park für Alle zu öffnen. Dabei ist der öffentliche Zugang zum Park im Bebauungsplan seit Jahrzehnten fest verankert, wird aber mit der genehmigten Planung ad absurdum geführt!

Nicht nur die Konstanzer Bevölkerung wird nun aus dem Park weitgehend ausgesperrt, auf ähnliche Weise verfährt die Verwaltung auch mit dem Gemeinderat, der kraft kommunaler Gesetzgebung alleine Herr über den von ihm aufgestellten Bebauungsplan ist. Der Gemeinderat wurde in dieser Sache bisher nicht gehört!

Bei Gesprächen mit mehreren Fraktionen des Gemeinderats hat der Verein Zustimmung für seine Kritik an dieser Planung und am Vorgehen der Verwaltung bekommen. Wir hoffen nun, dass die Rätinnen und Räte auch in diesem Sinne handeln und dem Baubürgermeister und Investor zeigen, dass Transparenz und demokratisches Handeln auch private Investitionen und Grundstücke betreffen. Vor allem dann, wenn sie die Größe des Büdingen-Parks haben, vor allem dann, wenn die Öffentlichkeit schon lange einen rechtlich gesicherten Anspruch auf Zugang zum Park hat!