Karten neu gemischt:
25.2.2020PolitikMit Bescheid vom 6.2.2020 hat das Umweltministerium des Landes Baden-Württemberg den Verein Bürgerpark mit Wirkung für das Büdingen-Gelände zur Umweltvereinigung im Sinne von § 3 UmwRG zugelassen.
Der Verein Bürgerpark ist nun eine anerkannte Umweltvereinigung - und fordert Stadt zur Akteneinsicht auf!
Mit Bescheid vom 6.2.2020 hat das Umweltministerium des Landes Baden-Württemberg den Verein Bürgerpark mit Wirkung für das Büdingen-Gelände zur Umweltvereinigung im Sinne von § 3 Umweltrechtsbehelfsgesetz zugelassen. Damit kann der Verein Bürgerpark alle sich aus dem UmwRG folgenden Kontroll- und Klagerechte in Zusammenhang mit dem Umwelt-, Landschafts- und Naturschutz geltend machen, ohne selbst Angrenzer oder Nachbar zu sein. Der Verein Bürgerpark verfügt damit nun über ein selbständiges Verbandsklagerecht im Hinblick auf den Büdingen-Park. Und wird davon, der Stadt gegenüber, aller Voraussicht nach auch Gebrauch machen.
Zur Wahrung der mit dem Kontroll- und Klagerechten verbundenen umwelt-, landschafts- und naturschützenden Befugnisse fordern wir die Stadt Konstanz zur Offenlegung sämtlicher erforderlichen Unterlagen rund um das Genehmigungsverfahren, soweit diese naturschutzrechtlich von Belang sind, innerhalb einer Frist von vierzehn Tage, auf.
Bislang war zu beobachten, dass die Stadt Konstanz und ihre Stadtverwaltung in Person ihrer Amtsleiter und des Oberbürgermeisters, nicht zutreffend eingeschätzt haben, dass der Verein Bürgerpark Büdingen im Namen aller Bürger zum Schutz und Erhalt des Parks am See eintritt. Mit der Anerkennung als Umweltvereinigung im Sinne von § 3 UmwRG ist nun aber von der Landesregierung verbürgt, dass der Verein genau diese Aufgabe wahrnimmt. Vor diesem Hintergrund erwartet der Verein Bürgerpark Büdingen, frühzeitig in das weitere Vorgehen der Stadt Konstanz im Hinblick auf den Büdingen-Park eingebunden, gehört und mit seinen Vorschlägen berücksichtigt zu werden. Wenn die Stadt Konstanz bislang meistens mit Verweis auf das private Baurecht und die Interessen des Investors argumentierte, so ist dem mit der Anerkennung als Umweltvereinigung nun der Boden entzogen. Die Stadt Konstanz muss sich darauf einstellen, dass der Verein Bürgerpark Büdingen aufgrund seiner gesetzlich verbürgten Position auf die tatsächliche Einhaltung des Umwelt-, Landschafts- und Naturschutzes im Büdingen-Park bestehen wird.
Zu diesem Zweck hat der Verein Bürgerpark Büdingen spezialisierte Rechtsanwälte mit der Wahrnehmung seiner Rechte als Umweltvereinigung beauftragt. So hat die Stadt Konstanz gerade ein Schreiben erhalten, das diese zur Offenlegung sämtlicher umwelt-, landschafts- und naturschutzrechtlich relevanten Unterlagen und Vorgänge rund um die vorgesehene Bebauung des Büdingen-Geländes auffordert.