Plattmachen ischt's Konschdanzerischer!

Transkript Gemeinderatssitzung 25.10.2018, TOP 32/ Anfragen der Gemeinderäte

Uli Burchard:

"So, Sachstand Büdingenareal auch hier keine Aussprache bitte ganz kurze Info was istSachstand. Hm. „Wir bitten um einen Sachstandsbericht bezüglich der Bebauung des Büdingenareals nach der Baufreigabe des Baukörper stellt sich uns die Frage nach dem weiteren Verfahrens desFreiflächen und Grünplans, bitte schildern sie detailliert das weitere Vorgehen“ da steige ich ein bisschen in die Bremse weil ich sag Leute es kann auch nicht sein dass wir am dreiundzwanzigsten aufgefordert werden am vierundzwanzigsten detailliert das Vorgehen darzustellen und so weiter. Dawerden wir drüber reden. Ich bin nach wie vor noch nicht ganz glücklich mit unserem Verfahren aber wir werden jetzt eine kurze Antwort geben. Herr Kollege bitteschön."

Langensteiner-Schönborn:

"Kurze detaillierte Antwort. Also wir haben ja im TUA schon informiert und auch dargestellt insbesondere den Bereich wo das Baufeld ist und wieviele Bäume da stehen undwelche Baumarten das sind und wie der Befreiungstatbestand für diese aussieht. ähm Das BDA hat mir jetzt einen aktuellen Sachstand geliefert, ähm es ist ja so 1991 ist eine rechtskräftigeBaugenehmigung erteilt worden, das muss man sich immer wieder gegenwärtig führen, weil unterUmständen vergisst man das und weiß dann auch nicht, dass die immer wieder verlängert worden ist. Also es gibt eine rechtskräftige Baugenehmigung und die hat dann auch gewissen Anspruch ungeachtet dessen, dass jetzt auch ein neuer Antrag gestellt worden ist, das muss man auch maleinfach in Betracht ziehen. Das geplante Bauvorhaben wurde mit Bescheid vom 10.9.2018baurechtlich genehmigt ein Teilbaufreigabeschein, sogenannter halber roter Punkt für dasAbschieben des Oberbodens und dessen seitliche Lagerung in Mieten wurde am 22.10 erteilt. Gegen die Baugenehmigung wurde Seitens der Nachbarschaft Widerspruch erhoben. Der Vorgang wurde daher gemäß § 73 VwGO an das Regierungspräsidium Freiburg zur Entscheidung abgegeben. DerWiderspruch besitzt gemäß § 212a BauGB keine aufschiebende Wirkung. Beim Verwaltungsgericht wurde unseres Wissens bisher kein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt, eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts liegt daher unseres Wissens ebenfalls nicht vor. Herrn Napel Leiter vom Baurechtsamt und der Herr Wichmann, Leiter vomStadtplanung und Umweltamt waren heute Morgen auch vor Ort. Seiten des Amtes für Stadtplanung und Umwelt wurde mit Bescheid vom 9.10.2018 eine Fällgenehmigung für diese 54 konkret bezeichneten Bäume in diesem Baufeld gegeben. Gegen diese Entscheidung wurde unseres Wissens bisher kein Widerspruch erhoben, die genannten Bäume wurden dürfen daher gefällt werden und wurden ja auch gefällt. Ähm, das ist soweit klar und wir haben auch noch mal informiert gehabt, wieder wie der, wie der Rechtsanspruch aussieht. Das ist vielleicht das, dies was man zur Kenntnis nehmen muss und was vielleicht auch wichtig ist zur Genese und zum weiteren Vorgehen. Ähm, also nur das genehmigt was man wirklich genehmigen muss, wo man auch einen Rechtsanspruch hat. Der im mit Baugenehmigung vom 10.9.2018 geforderte qualifizierte Freianlagenplan, das ist das Thema mit Darstellung der Lage des Kaffee-Pavillons, des Außenbads, der öffentlichen Wegeführung undanderes, wurde noch nicht vorgelegt. Sobald dies der Fall ist, wird dessen Behandlung imGestaltungsbeirat erfolgen. Das ist zugesagt worden. Anschließend kann dieser im Rahmen eines nachträglichen Baugenehmigungsverfahrens einschließlich einer erneuten Angrenzerbenachrichtigung durch eine entsprechenden Nachtragsgenehmigung zugelassen werden so fern genehmigungsfähig, natürlich. Die geplante Wegeführung ist von einer Baufreigabe vonGebäudeteilen durch Baulast sowie durch Grunddienstbarkeiten zu sichern. Das würde man natürlich entsprechend auch machen. Gegen sämtliche Entscheidungen steht allen Beteiligten der gesamteRechtsweg offen. Wie bereits ausgeführt ist bisher lediglich einen Widerspruchsverfahren gegen die Baugenehmigung anhängig sofern sich weitere Schriftsätze nicht auf dem Postweg befinden.Widerspruchsführer sind 19 Eigentümer von Gebäuden entlang der Glärnischstrasse und Mainaustrasse. Gegen den erteilten Bauvorbescheid, das ist ja das andere, wurden 34 Widersprüche erhoben. Widersprüche seitens der Eigentümer von Grundstücken entlang der Säntisstraße wurden nicht erhoben. Das ist der aktuelle Sachstand und wir informieren sie natürlich auch fortlaufend weiter im TUA."

Uli Burchard:

"Noch mehr, was ist denn jetzt wirklich noch an Fragen offen?"

Müller-Neff:

"Also unsere Information war die, Herr Langensteiner, das nach demBebauungsplanverfahren der Grünordnungsplan und der Bau nur gemeinsam genehmigungsfähig sind. Und jetzt wird das getrennt gemacht und da ist die Frage schon, ob wir überhaupt noch einDruckmittel haben, wenn der Grünordnungsplan ganz anders ausfällt, als wir das wollen. Und das ist das Thema, dass wir haben und nicht die Baumfällungen selber, das ist OK. Bisher hatten wir immer diese Information und wir haben jetzt zweimal im Gestaltungsbeirat den Grünordnungsplan nichtbekommen und jetzt wird der Bau genehmigt und der Grünordnungsplan hinkt hinterher. Und wie geht das nachheraus? das wir letzten Endes nachher zustimmen müssen weil die Verwaltung sagt, oder Herr Buff, dass der Bau jetzt steht."

Uli Burchhard:

"Herr Müller-Neff ich finde das schwierig, ich finde es schwierig wenn da ständig so einSubtext mitkommt, als ob da eine Behörde nicht ordentlich arbeiten würde. Wenn unsereLandtagsabgeordnete da auch noch einsteigt find ich das auch schwierig, das läuft jetzt auf facebook parallel während wir hier tagen. Ähm. Es gibt überhaupt keinen Grund daran zu zweifeln dass dasBDA korrekt arbeitet. Auf allen Seiten sind Anwälte ähm Juristen und Gerichte beteiligt und so geht das Ding seinen Weg. Und ich würde mir sehr wünschen, dass es auch seitens des Gemeinderates in der Öffentlichkeit vertreten wird das ist nicht eine Aktion der Stadt Konstanz oder ein Politikum oder sonst irgendwas, das ist zunächst mal eine behördliche Angelegenheit die sehr korrekt abgearbeitet wird und daran sollten sie keinen Zweifel lassen. So das ist das Eine. Ich wünsche mir also gerade jetzt, wenn es wieder emotional wird morgen Demo und so weiter breite Unterstützung desGemeinderates für die Arbeit der Behörden. Punkt 1 – Punkt 2. Ähm, ist doch eine so komplexe Frage– sind wir uns doch einig - nicht sinnvoll um die Zeit mündlich zu stellen er antwortet mündlich, das ist, kann, Sorry das muss ich jetzt einfach abbrechen und sagen: Ich war in diesen Sitzungen nicht dabei, ich weiß nicht was besprochen, versprochen oder diskutiert oder in Aussicht gestellt worden ist aber so eine Frage muss schriftlich gestellt werden, muss entweder schriftlich beantwortet werden oder im zuständigen Fachausschuss. Ähm, weil das sprengt hier, das können wir in derQualität nicht leisten. Muss ich einfach. Bitte das ist eine (nein, bitte nicht mehr) das ist eine eine eine komplexe fachliche Frage zu einem Thema von der, mit dem die Hälfte des Gemeinderates noc hnie befasst gewesen ist. Ähm, Ich auch nicht und auch nie befasst sein wird. Und deshalb ist es hier einfach der falsche Ort. Und deshalb bitte ich darum diese Frage im Zweifelsfall schriftlich zu stellen.Oder noch lieber schriftlich fragen."

Quelle: Stadt Konstanz, http://podcast.konstanz.info/181025_TO_32_T2.mp4

Und die Wurzeln der enthaupteten Bäume, die müssen auch noch weg!