Presserklärung zum Widerspruch des Vereins gegen die erneute Änderung im Genehmigungsverfahren

Presseerklärung

Der Verein Bürgerpark Büdingen (Verein BPB) bleibt auch nach Beginn der Aushubarbeiten für den Buff’schen Hotelbau aktiv und begleitet das Vorhaben weiter kritisch, im Sinne seiner Mitglieder und seiner Satzung.
Das Bauloch im März, täglich laufen die Pumpen

Der Verein BPB kommt seiner Aufgabe als vom Land Baden-Württemberg anerkannte Umweltvereinigung nach, indem er die vorgelegte Änderungs-Baugenehmigung der Stadt auf ihre umwelt- und naturschutzrechtliche Zulässigkeit prüft. Solange zu dieser Genehmigung noch nicht alle Unterlagen vorlagen, war eine Prüfung aller relevanten Aspekte der Planung und Genehmigung jedoch nicht möglich.

Der Verpflichtung zur umfangreichen Gewährung von Akteneinsicht ist die Stadt nun auf Antrag der beauftragten Anwälte nachgekommen, und hat rund 1.000 Seiten zur Durchsicht und Prüfung zugänglich gemacht. Es ist damit das erste Mal, dass die Stadt anerkannt hat, dass der Verein BPB als Umweltvereinigung iSv § 3 UmwRG eine wichtige Aufgaben wahrnimmt und seine sich hieraus ergebenden Rechte anerkannt hat. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen, genauso, wie von Seiten des Planungsamtes der Stadt erstmals gewisse Auflagen und teilweise auch Verbote im Sinne des Baum- und Naturschutzes ausdrücklich in eine Baugenehmigung das Büdingen-Gelände betreffend aufgenommen wurden.

Der Verein BPB hat vor wenigen Tagen fristwahrend gegen die vorgelegte Genehmigung Widerspruch eingelegt. Aufgrund des nun zugänglichen Aktenbestandes wird der Verein BPB die Einhaltung aller umwelt- und naturschutzrechtlicher Belange prüfen, die insbesondere im Hinblick auf zahlreiche Naturdenkmäler auf dem Büdingen-Gelände bestehen. Wie sich schon auf den ersten Blick zeigt, sind in der jüngst erlassenen Änderungs-Baugenehmigung umweltschutzrechtlichen Belange leider immer noch nicht hinreichend berücksichtigt, und größtenteils auch nicht verbindlich formuliert. Es entsteht der Eindruck, der Investor dürfe auf jeden Fall bauen, auch wenn von amtlicher Seite her selbst Bedenken in Hinblick auf die Einhaltung umweltschutzrechtlicher Anforderungen bestehen. Dies ist auch der Eindruck, den die Stadt in ihrem umfangreichen Schreiben selbst vermittelt.

Insbesondere sind die der Änderungs-Baugenehmigung zugrunde gelegten Naturschutzgutachten in wissenschaftlicher Hinsicht weder vollständig noch fachlich ausreichend, wie sich nicht zuletzt aus den Unterlagen der Stadt ergibt. Über weite Passagen hin liest sich das aus dem Jahr 2020 datierende Naturschutz-Gutachten so, als habe derselbe Gutachter immer wieder von sich selber abgeschrieben (Dies ist auch nicht überraschend, da es bereits das dritte Gutachten dieser Art ist, das der Gutachter über das Büdingen-Gelände verfasst hat). Es ist daher zwingend erforderlich, dass die Stadt einen nicht vom Bauherrn bestellten Gutachter, sondern einen unabhängigen Gutachter bestellt, um wirkliche und objektive Expertise zur Grundlage ihrer Entscheidungen zu machen! Solange darf nicht weiter gebaut werden! *

Dies sind nur wenige Aspekte der vorliegenden Genehmigung, die aus Sicht des Vereins BPB bereits zum jetzigen Zeitpunkt gegen ihre Erteilung sprechen.

Weitere Gründe werden sich mit großer Wahrscheinlichkeit nach dem eingehenden Studium des umfangreichen Aktenbestands ergeben. Hieraus wird sich dann auch die Begründung des Widerspruchs ergeben.

Dazu hat der Verein BPB bis 10. März Zeit.


Wir werden weiter berichten!