Stadtverwaltung wird Buff-Hotel mit bis zu 10 Teilbaufreigaben ermöglichen

Auch die Stadt Konstanz liebt die Salamitaktik:

Statt eine endgültige Baugenehmigung vorzulegen, an die viel strengere Vorgaben geknüpft sind,

plant die Stadt laut Südkurier, HJ Buffs Hotel durch weitere Teilbaufreigaben zu legalisieren.

Diese Idylle wird zerstört. In diesem Moment!

Im übrigen verweigert die Stadtverwaltung, namentlich das Amt für Stadtplanung und Umwelt, weiter jede Kommunikation mit dem Verein, wie Martin Wichmann den Südkurier wissen ließ. Dem Auskunfts-Ersuchen der Umweltvereinigung auf Akteneinsicht hat seine Behörde auch immer noch nicht entsprochen.

Stattdessen lassen die Ämter, durch Vermittlung des Oberbürgermeisters, eine Anwohnerin wissen:

"In o.g. Bausache wurde basierend auf der Baugenehmigung vom 10.09.2018, BA-2018-998-2 mit Teilbaufreigabeschein vom 30.07.2020 der Erdaushub (ohne Café-Pavillon und Außenbecken) zur Ausführung freigegeben. Der Anwaltskanzlei PSP Rechtsanwälte bzw. deren Mandanten, dem Bürgerpark Büdingen e.V. ist dies bekannt. Diese wurden zuletzt mit Schreiben vom 05.10.2020 seitens des BDAs über diesen Sachverhalt informiert.
Entgegen der Auffassung der PSP Rechtsanwälte lagen die Voraussetzungen hierfür auch vor. Seitens des ASU wurde bereits am 29.07.2020 ein noch vorzulegender Baustelleinrichtungsplan genehmigt und entsprechenden Maßnahmen zum Schutz des Baumbestands zugestimmt. Seitens des Landratsamts Konstanz, Untere Naturschutzbehörde erfolgte auf der Grundlage eines ebenso aktuellen faunistischen Gutachtens vom 29.07.2020 die Zustimmung aus deren Sicht. Gegenstand dieses faunistischen Gutachtens war eine artenschutzrechtliche Prüfung, die Einschätzung der FFH-Verträglichkeit sowie eine Einschätzung der Eingriffe in Fauna, Biotope und Biotopverbund. Die gegenteiligen Ausführungen der PSP Rechtsanwälte sind unzutreffend."

Im selben Schreiben wird eine Entscheidung über den aktuellen Änderungsantrag des Bauherren in den nächsten Tagen in Aussicht gestellt.

Natürlich läuft die Baustelle, trotz Aufforderung an die Stadt, bis zur endgültigen Klärung aller umweltschutzrechtlichen Fragen einen Baustopp zu erlassen, unvermindert weiter. Die Phase des Erdaushubs ist dabei für die verbleibenden und zu schützenden Bäume die entscheidende. Wird ihnen hier dauerhaft das Wasser abgegraben, oder ist ihr Schutz, wie die Stadt es glauben will, tatsächlich durch verschiedene Maßnahmen, von denen noch nichts zu sehen ist, gewährleistet?

Die vom Verein beauftragten Anwälte stellen klar:

Ein solcher Erdaushub darf nicht erfolgen, solange nicht sichergestellt ist, dass die damit verbundene Absenkung des Grundwassers nicht zu einer Schädigung der Naturdenkmäler führt, und dass Sicherungsmaßnahmen für unmittelbar neben der Baugrube stehende Bäume, die erhalten werden sollen, vorgenommen werden.

Für Martin Wichmann, noch zuständig für den Baumschutz in der Stadt, und immer noch stolz darauf, dem BUND in Konstanz einst vorgestanden zu haben, ist die Welt, wie immer, völlig in Ordnung. Er erklärt:

„Das, was dort passiert, ist legitim und rechtmäßig.“ Die Sicherung der Bäume sei abgestimmt, die Auflagen erfüllt. „Gebaut wird noch nicht. Das, was man derzeit beobachten kann, ist der Erdaushub.“ Bauherr Hans-Jürg Buff sei für die Baumpflege verantwortlich. „Der Schutz der Bäume und der Tiere wurde klar definiert. Die Einhaltung wird kontrolliert.“

Herr Wichmann wird darlegen müssen, wie er die Einhaltung der Vorgaben kontrolliert. Aufgrund früherer Erfahrungen geht der Verein davon aus, dass dies eine reine Absichtsserklärung darstellt.

Bagger im Park. Aus unserer Sicht: Ohne Baugnehmigung!

Weiterhin bestehen bleibt die juristische Einschätzung:

Durch den erneuten Bauantrag, den HJ Buff im Sommer gestellt hatte, ist die alte Baugenehmigung nicht mehr gültig. Auch der halbe Baufreigabeschein, der an der Parkeinfahrt hängt, ist somit hinfällig.