Überraschung im Technischen und Umweltausschuss
Blamabel: Vorlage der Verwaltung fällt durch!
Bau-Bürgermeister Langensteiner-Schönborn zieht sie zurück
„Der Technische und Umweltausschuss und der Haupt-, Finanz- und Klimaausschuss beschließen, aufgrund der angespannten Haushaltslage und der baulichen Rahmenbedingungen die Herstellung des öffentlichen Weges durch den privaten Büdingen-Park zu verzichten.“
(aus der Beschlussvorlage für die Sitzung am 9. Januar 2025)
Die Verwaltung kam heute nicht durch mit ihrer Vorlage
Zu unserer Freude und großen Überraschung haben wohl sämtliche Mitglieder des TUA in seltener und parteiübergreifender Einigkeit für den Öffentlichen Zugang plädiert – da blieb Langensteiner-Schönborn wohl nicht anderes übrig, er zog den Beschlussvorschlag zurück und eine Abstimmung war überflüssig - Fortsetzung folgt, es bleibt spannend!
Was man jetzt schon sicher sagen kann:
Der Metallzaun zur Seestraße ist rechtswidrig, weil im Bebauungsplan ganz klar drin steht, dass dort nur eine Hecke stehen darf. Es ist grotesk, dass der Bau-Bürgermeister aus diesem eindeutigen Satz ganz andere Schlüsse zieht!
Warum eigentlich?
Kosten für den Weg : Diese soll die Stadt bezahlen. Warum eigentlich?
"Die Kosten für die Herstellung eines einfachen Schotterrasenwegs von der Seestraße zur Mainaustraße belaufen sich auf ca. 80.000 €. Kostenträger ist die Stadt Konstanz. Die Verkehrssicherungspflicht liegt bei der Stadt Konstanz.Die Pflegearbeiten für den Weg und die angrenzenden Rasenflächen werden mit jährlich ca. 10.000 € kalkuliert. Die Zuständigkeit für die Verkehrssicherheit der Bäume entlang des Weges ist zu klären und ist in den zuvor genannten Kosten nicht enthalten. Für einen einfachen Stabgitterzaun mit 2,00 m Höhe müssen Kosten von ca. 38.000 € veranschlagt werden. Die Haushausmittel müssten über die Änderungsliste zum DHH 25/26 bereitgestellt werden."
Selbstverständlich wäre ein Zaun um einen öffentlich begehbaren Weg Hans Jürg Buffs Privatsache, die Stadt muss den nicht bezahlen! Hierzu liegt uns eine juristische Stellungnahme vor. Und manchmal reicht auch der gesunde Menschenverstand! Ob es bei der Anlage des Öffentlichen Weges überhaupt so ist, dass die Stadt diesen anlegen und bezahlen muss, wird noch überprüft werden.

Die Sitzungsunterlagen hat die Stadt hier bereitgestellt (Stand: Dezember 2024)
Artikel im seemoz vom 8.1. hier.