Umweltbehörde der Stadt hält Anwort für überflüssig

Stadt Konstanz ignoriert Auskunftspflicht und lässt Frist verstreichen

Mit gewohnter Ignoranz hat das Baurechts- und Denkmalamt der Stadt auf ein mehrseitiges Schreiben des Vereins –nicht reagiert.

Hier regiert die Bürgernähe: Technisches Rathaus mit Bürgerbüro an der Laube


"Selbstverständlich gewähren wir Ihnen und den Vertretern des Bürgerpark
Büdingen e.V., wie auch allen anderen Bürger, den zustehenden Zugang zu
allen Umweltinformationen im Sinne des UVwG."

So klang es noch in einem Schreiben an den Verein im Frühjahr. Las sich wie eine Einladung. Eine Antwort auf einen vierseitigen Brief mit dezidierten Fragen zu Umweltbelangen ist das Amt für Stadtplanung und Umweltschutz jedoch bis heute schuldig geblieben. Stattdessen wurden unkommentiert die neuen Pläne des Investors geschickt, so wie sie alle Anwohner auch erhalten haben sollten.

Diese sollen nun verschiedenen Belangen des Umwelt und Artenschutzes besser genügen. Was sie aber in Wirklichkeit nicht ausreichend tun.

Der Zaun, der die Bäume schützen soll, steht schon seit April. Sonst ist nichts passiert…

Das pflichtwidrige Verhalten der Stadt, trotz Fristsetzung keine Antwort zu geben, scheint vor dem Hintergrund anstehender Oberbürgermeisterwahlen problematisch. Wusste OB Burchardt, dass eines seiner Ämter die Kommunikation verweigert, oder handelte das Amt für Stadtplanung und Umweltschutz gar so auf seine Weisung? Ein Oberbürgermeister, der für sich als Wahlkampfthemen sowohl Nachhaltigkeit und Transparenz entdeckt hat und für sich beansprucht, kann unserer Meinung nach kein Interesse an einem solchen Umgang seiner Ämter mit Bürgern und Umweltverbänden in dieser Stadt haben!

Aus diesem Grund haben wir OB Burchardt angeschrieben und werden in Kürze, sobald diese vorliegt, seine Antwort hier veröffentlichen.

Den Brief, den der Verein dem Amt für Stadtplanung und Umwelt Ende Mai (!) geschickt hat, können Sie hier nachlesen:

Sehr geehrte Damen und Herren,


wir vertreten den Bürgerpark Büdingen e.V. und sind von Ihnen zur Stellungnahme zum geänderten Bauantrag aufgefordert worden, die mit diesem Schreiben erfolgt. Gleichzeitig dient das Schreiben als Antwort auf die mail von Herrn Wichmann vom 6.4.2020.

Durch den geänderten Bauantrag wird das Schwimmbad mehr als verdoppelt und die Lage des Cafe-Pavillion verändert. Außerdem werden durch die nunmehr oberirdisch verlegtenParkplätze zusätzliche Flächen versiegelt. Eine geänderter Freiflächengestaltungsplan liegt mir nicht vor. Auf dem von der Stadt übersandten Dokument sind beidseitig vom Bad erhaltenswerte Bäume gezeichnet. Außerdem ist in dem mir vorliegenden Plan zumBaumbestand der Cafe Pavillion nicht verzeichnet, der nun sehr nah an den Naturdenkmälern gebaut werden soll. Wir gehen daher davon aus, dass der geänderte Bauantrag auch eineÄnderung des Baumbestands und des Freiflächenplans bedingt. Da diese Änderung dieInteressen des Vereins als Umweltvereinigung berührt, bitten wir um die Gelegenheit zurStellungnahme zum geänderten Plan.

Auch der geänderte Bauantrag gibt erneut an, dass weder Gewerbemüll noch Problemstoffe gelagert werden. Zumindest letzteres ist im Hinblick auf das geplante Schwimmbad nichtvorstellbar, da die für die Wasseraufbereitung erforderlichen Stoffe als Gefahrstoffe zu qualifizieren sind. Angaben zu diesen Gefahrstoffen und ihrer Lagerung sind daher erforderlich. Die Behauptung, Gefahrstoffe würden nicht verwendet, ist im Hinblick auf das geplante Schwimmbad unrichtig. Hinsichtlich des geplanten Restaurants kann auch dieBehauptung nicht aufrecht erhalten werden, es fielen keine gewerblichen Abfälle nach der GewAbfVO an, die getrennt zu lagern wären.

Wir gehen daher davon aus, dass auch das geänderte Bauvorhaben, die Umweltbelange nichtausreichend berücksichtigt sind. Dies gilt umso mehr, als die von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen den Eindruck verschärfen, dass die Aspekte des Umweltschutzes bei diesem Vorhaben nicht mit der erforderliche Sorgfalt geprüft wurden. Immerhin stehen auf dem Gelände Naturdenkmäler. Es ist nicht erkennbar, wie diese Pflanzen vor Schäden durch die Bauarbeiten und den damit verbundenen Schwerlastverkehr geschützt werden. Auch können wir nicht erkennen, auf welcher Basis Genehmigungsentscheidungen getroffen wurden.

Da Ihnen die erste Anfrage zu unpräzise und Sie im Übrigen auch die Nennung derRechtsgrundlage vermissten, stellen wir nunmehr gemäß § 24 UmwVfG einen Antrag auf Information über folgende Sachverhalte:
1.) Welche Maßnahmen hat die Stadt Konstanz vor und während des Baugenehmigungsverfahrens für die Bebauung des Büdingen-Areals und die Erteilung derBaugenehmigung vom 10.9.2018 und die jetzt vorgenommene Änderung im Hinblick auf umweltbezogene Rechtsvorschriften des Bundesrechts, des Landesrechts sowie des anwendbaren Rechts der Europäischen Union getroffen? Erläutern Sie insbesondere welchen konkreten Einfluss die genannten umweltbezogenen Rechtsvorschriften auf einzelne Fragendes o.g. Bauvorhabens genommen haben (z.B. Außenbad, Café-Pavillion, sonstige Außengestaltung, Tiefgarage, Überschreitung der Baugrenzen, Überschreitung der imBebauungsplan vorgesehenen Bauhöhe).

2.) Welche Gutachten hat die Stadt Konstanz für das unter 1.) genannte Bauvorhaben imHinblick auf Fragen der umweltbezogenen Rechtsvorschriften des Bundesrechts, desLandesrechts sowie des anwendbaren Rechts der Europäischen Union erstellt oder in Auftrag gegeben?

3.) Welche artenschutzrechtliche Gutachten hat die Stadt Konstanz für das unter 1.)genannte Bauvorhaben im Hinblick auf umweltbezogene Rechtsvorschriften des Bundesrechts, des Landesrechts sowie des anwendbaren Rechts der Europäischen Union erstellt oder in Auftrag gegeben?

4.) Inwieweit hat die Stadt Konstanz die ihr für das unter 1.) genannte Bauvorhaben vorliegenden Gutachten bei ihren Maßnahmen – insbesondere bei der Baugenehmigung v.10.9.2018, aber auch bei den darauf aufbauenden Genehmigungen z.B. des Grünflächengestaltungsplans – im Hinblick auf umweltbezogene Rechtsvorschriften desBundesrechts, des Landesrechts sowie des anwendbaren Rechts der Europäischen Union berücksichtigt? Stellen Sie bi-e im Einzelnen die konkreten Einwirkungen auf spezifische Teile der verschiedenen Genehmigungen dar (z.B. Außenbad, Café-Pavillion, sonstige Außengestaltung, Tiefgarage, Überschreitung der Baugrenzen, Überschreitung der imBebauungsplan vorgesehenen Bauhöhe). Inwieweit sind diese Gutachten in die von der StadtKonstanz vorgenommenen Abwägungen eingegangen und bei einzelnen Abwägungen wie berücksichtigt worden?

5.) Welche Gutachten hat die Stadt Konstanz für das unter 1.) genannte Bauvorhaben imHinblick auf Fragen der umweltbezogenen Rechtsvorschriften des Bundesrechts, desLandesrechts sowie des anwendbaren Rechts der Europäischen Union erstellt oder in Auftrag gegeben, bei dem die Frage von Baumfällungen erörtert wurden? Stellen Sie bitte im Einzelnen die konkreten Einwirkungen dieser Gutachten auf die bislang laufenden und noch anstehenden Bauvorbereitungsmaßnahmen dar. Inwieweit sind diese Gutachten in die von derStadt Konstanz vorgenommenen Abwägungen eingegangen und im Einzelnen berücksichtigt worden?

6.) Welche Schutzmaßnahmen hat die Stadt Konstanz für das unter 1.) genannte Bauvorhaben unter Berücksichtigung der einschlägigen umweltbezogenen Rechtsvorschriften des Bundesrechts, des Landesrechts sowie des anwendbaren Rechts der Europäischen Union im Hinblick auf die Naturdenkmäler auf dem Büdingen-Areal ergriffen?


7.) Welche Schutzmaßnahmen hat die Stadt Konstanz für das unter 1.) genannteBauvorhaben unter Berücksichtigung von umweltbezogenen Rechtsvorschriften desBundesrechts, des Landesrechts sowie des anwendbaren Rechts der Europäischen Union imHinblick auf die Naturdenkmäler auf dem Büdingen-Areal für die Zeit während und nachDurchführung der Bauvorbereitungs- und Baumaßnahmen ergriffen?

8.) Wann wird im Hinblick auf das Büdingen-Areal ein neues Baumkataster angelegt? Welche Vorbereitung sind hierfür getroffen worden und inwieweit wirken sich die Ergebnisse auf die geplanten und bereits begonnenen Arbeiten auf dem Büdingen-Areal im Einzelnen aus (z.B. Außenbad, Café-Pavillion, sonstige Außengestaltung, Tiefgarage, Überschreitung der Baugrenzen, Überschreitung der im Bebauungsplan vorgesehenen Bauhöhe)?

9.) Welche Ergebnisse haben Gutachten insbesondere unter Berücksichtigung von umweltbezogenen Rechtsvorschriften des Bundesrechts, des Landesrechts sowie des anwendbaren Rechts der Europäischen Union im Hinblick auf das Naturdenkmal Blutbuche ergeben?

10.) Wie viele Bäume wurden bei „Baumpflege-Arbeiten“ bis dato von der Fa. Matscher gefällt? Auf der Grundlage welcher Genehmigungen erfolgten diese Fällungen? Wurden dieGenehmigungen vor oder nach den Fällungen erteilt? Wenn erst danach, warum wurden Fällungen ohne Genehmigungen durchgeführt? Bitte legen Sie im Einzelnen die Umstände dar, die zu solchen „ungenehmigten“ Fällungen geführt haben und inwiefern dabei umweltbezogene Rechtsvorschriften des Bundesrechts, des Landesrechts sowie des anwendbaren Rechts der Europäischen Union berücksichtigt wurden. Welche Auswirkungen haben diese Fällungen auf einzelne spezifische Aspekte des unter 1.) genanntenBauvorhabens (z.B. Außenbad, Café-Pavillion, sonstige Außengestaltung, Tiefgarage,Überschreitung der Baugrenzen, Überschreitung der im Bebauungsplan vorgesehenenBauhöhe).

11.) In welchem Umfang und mit welchen Sorten und Stammumfängen plant die StadtKonstanz Nachpflanzungen für die infolge des unter 1.) genannten Vorhabens gefälltenBäume? Wo sollen diese Nachpflanzungen wann erfolgen?


12.) Wie viele der ehemals über 400 Bäume stehen derzeit noch auf dem Büdingen-Gelände, wie viele werden es voraussichtlich sein, wenn das unter 1.) genannte Bauvorhaben abgeschlossen ist? Worauf gründet sich Ihre Voraussage?

13.) Welchen Umgang sehen die umweltbezogenen Planungen der Stadt Konstanz mit demNaturdenkmal Mammutbaum vor?
Wir bi-en außerdem um Einsichtnahme in die entsprechenden Unterlagen. Ich hoffe, dass dieFragestellungen hinreichend präzise sind, um Ihnen eine Antwort zu ermöglichen. Wir gehen außerdem davon aus, dass die Entwicklungen der Corona-Pandemie der Aufklärung nicht mehr entgegenstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. G. Jochum

Rechtsanwalt, Köln