Unsere Pressemitteilung vom 10. Juli 2017

Ergebnisse der Bürgerinformation zur Bebauung des Büdingen-Parks am 9. Juli 2017

Die Bürgerversammlung wurde vom Verein Bürgerpark Büdingen organisiert. Anlass war die Versendung einer „Bauvoranfrage "Neubau Sea Palace Hotel“ des Bauherrn "Sea Palace AG"

Diese war am 30. Mai beim Baurechts- und Denkmalamt eingegangen und anschließend von der Stadt ausschließlich an anliegende Wohnungs- oder Grundstückseigentümer versandt worden. 

Diese Bauvoranfrage umfasst 47 Seiten und enthält eine Beschreibung des Vorhabens mit entsprechenden, für den Laien nicht immer leicht zu interpretierenden Plänen und Zeichnungen. Ein beiliegendes Schreiben der Stadt informiert, dass Einwendungen gegen das Vorhaben innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung des Schreibens erhoben werden können. Nicht fristgemäß vorgetragene Einwendungen, können auch „ in einem etwaigen späteren Widerspruchs- oder Klageverfahren nicht mehr berücksichtigt werden“.

Die Bauvoranfrage löste nicht nur bei den „Angrenzern“ Unruhe aus. Gerüchte breiteten sich aus. Informationen an den Südkurier hatten zunächst keine Folgen. Während einer von der CDU veranstalten Sitzung am Dienstag, 27. Juni 2017 erklärte der OB, dass er keine Kenntnisse über dieses Verfahren habe. Auch der Gemeinderat war offenbar nicht informiert. Ein für alle Betroffenen unverständliches Verfahren, zumal die künftige Nutzung des „Büdingen“ seit Jahrzehnten Gegenstand heftiger Diskussionen ist.

Die Bewohner des Quartiers und die Mitglieder des Vereins Bürgerpark Büdingen wandten sich an diesen mit der Frage, was zu unternehmen sei. Der Verein entschied sich kurzfristig eine Versammlung zu organisieren, die nun am Sonntagabend stattfand.

Trotz des kurzfristig angesetzten Termins erschienen geschätzt 100 Personen zu dem Treffen. 

Nach kurzen Ausführungen von Mitgliedern des Vorstandes zur Gestaltung der „Einwendungen“ und der Bedeutung der Einhaltung der formalen Bedingungen einerseits und der notwendigen Ergänzung dieses Verfahrens durch politisches Handeln andererseits ergaben sich wichtige und für alle Anwesende hilfreiche Diskussionen mit Informationen und Anregungen. 

Die folgenden Punkte ergaben sich im Rahmen der Ausführungen und der damit verbundenen Diskussionen und sind vornehmlich in der Abfolge der Beiträge angeordnet. 

Zu den Einwendungen

1. Nicht nur die von der Baurechtsbehörde informierten Eigentümer können Einwendungen erheben, sondern alle Bürger können ihre Bedenken einbringen. Für letztere gilt keine Befristung!

2. Inhalte der Einwendungen ergeben sich aus dem Vergleich des Bebauungsplans 1987/91 mit den Angaben der Bauvoranfrage und betreffen u. a. vor allem veränderte Größen wie Höhe, Bauvolumen, Abstände. Aber auch Punkte wie Planung eines Hubschrauberlandeplatzes und sich ergebende Probleme aus der Verkehrsanbindung, wie Lärmbelastung, verminderter Parkraum in der Glärnischstr., die allgemeine Verkehrsführung im Quartier und nicht zuletzt die Fällung von Bäumen und die Regelung der Nachpflanzung sind notwendige Themen der Einwendung.

3. Ein Fakt, der sich aus den Beiträgen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen ergab, war die Form der Zustellung. Zum Erstaunen aller war eine Reihe von Briefen an die jeweilige Hausverwaltung gegangen war, was deren Zustellung um bis zu einer Woche verzögerte. Die Schreiben der Stadt wiesen auch unterschiedliche Datierungen auf: 4. Juni, 14 Juni und 19. Juni. Außerdem war im Anschreiben des Baurechtsamts als Bauort die Seestraße 145 angegeben, die es nicht gibt. 

4. Als weitere Merkwürdigkeit stellte sich ein Passus des Anschreibens heraus, der die Weitergabe der Bauvoranfrage aus datenschutzrechtlichen Gründen untersagt. Es wurde die Frage gestellt, ob das nicht rechtswidrig sei und wessen Rechte hier beschnitten werden sollten?

5. Hinzu kamen wichtige Fragen allgemeiner Art wie beispielsweise zu Beginn und Ende der Bauzeit, zur Umweltverträglichkeit, aber auch zur Gewährleistung einer gewissen finanziellen Sicherheit (Bauruine). Es wird die Vermutung geäußert, dass v.a. durch eine mögliche Änderung des bestehenden Bebauungsplanes das Büdingen-Areal zu einem Spekulationsobjekt werden könnte.

Fazit

Hinter der gesamten Planung steht die Frage, wem das Vorhaben eigentlich nützen und zu gute kommen soll: Nach unserer Auffassung sind die Nutznießer jedenfalls nicht die Bürger der Stadt Konstanz.