DAS VERWALTUNGSGERICHT FREIBURG STOPPT WEITERE BAUMASSNAHMEN IM BÜDINGEN-PARK!

"Weder der Gestaltungsbeirat der Stadt noch das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Freiburg könnten ihn stoppen" (HJ Buff im Interview, einige Wochen zuvor)

In seiner Entscheidung vom 19.2.2019 hat nun das Verwaltungsgericht Freiburg dem Antrag auf einstweilen Rechtsschutz gegen die  Baugenehmigung vom 10.9.2018 statt gegeben!


Damit sind weitere Baumfällungen und Baumaßnahmen zur Zeit nicht möglich.
Das Gericht hat die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung von 2018 somit mehr als in Frage gestellt:

„Die Anträge sind begründet. Bei der im Rahmen des § 80 Abs. 5 VWGO gebotenen Abwägung ist dem privaten Interesse der Antragsteller, (…) Vorrang vor dem kraft Gesetzes (…) bestehenden Vollzugsinteresse einzuräumen.

Denn nach summarischer Prüfung haben die von den Antragstellern erhobene Widersprüche voraussichtlich Erfolg. Die der Beigeladenen (BUFF) erteilte Baugenehmigung verletzt aller Voraussicht nach den Schutz der Antragsteller dienende Rechtsvorschriften."  

Aus dem Bescheid der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 19.2.2019

Dies ist zwar erst ein Etappensieg, aber dennoch ein großer Erfolg für die klageführenden Anwohner!
Lesen Sie mehr zum Eilantrag und seinen Folgen beim Südkurier online.
Demo auf dem Münsterplatz, Oktober 2018.