DAS VERWALTUNGSGERICHT FREIBURG STOPPT WEITERE BAUMASSNAHMEN IM BÜDINGEN-PARK!
20.2.2019Pläne zur BebauungInvestor Buff und die Stadt Konstanz bekommen eine juristische Ohrfeige aus Freiburg
"Weder der Gestaltungsbeirat der Stadt noch das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Freiburg könnten ihn stoppen" (HJ Buff im Interview, einige Wochen zuvor)
In seiner Entscheidung vom 19.2.2019 hat nun das Verwaltungsgericht Freiburg dem Antrag auf einstweilen Rechtsschutz gegen die Baugenehmigung vom 10.9.2018 statt gegeben!
Damit sind weitere Baumfällungen und Baumaßnahmen zur Zeit nicht möglich.
Das Gericht hat die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung von 2018 somit mehr als in Frage gestellt:
„Die Anträge sind begründet. Bei der im Rahmen des § 80 Abs. 5 VWGO gebotenen Abwägung ist dem privaten Interesse der Antragsteller, (…) Vorrang vor dem kraft Gesetzes (…) bestehenden Vollzugsinteresse einzuräumen.
Denn nach summarischer Prüfung haben die von den Antragstellern erhobene Widersprüche voraussichtlich Erfolg. Die der Beigeladenen (BUFF) erteilte Baugenehmigung verletzt aller Voraussicht nach den Schutz der Antragsteller dienende Rechtsvorschriften."
Aus dem Bescheid der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 19.2.2019
Dies ist zwar erst ein Etappensieg, aber dennoch ein großer Erfolg für die klageführenden Anwohner!