Alternative Wahrheiten aus der Baubehörde

Baubürgermeister Langensteiner-Schönborn antwortet vor Weihnachten

Die Bürgergemeinschaft Petershausen und der Verein Bürgerpark Büdingen schrieben dem Baudezernenten Anfang Dezember 2024 und forderten ihn zum Handeln auf.

Seine Replik vom 19.12. löst Kopfschütteln aus:

Betr.: Büdingen-Park | Zum Thema Zaun und Zugang | Ihre Schreiben vom 05.12.24 / Eingang Baudezernat 10.12.24

Zu 1.)

Die maßgebliche Festsetzung des BP "Seehhausen" beinhaltet lediglich eine Aussage zur Ausgestaltung von Hecken zum Zweck der Einfriedung der dortigen Grundstücke. Hiernach sind entlang der öffentlichen Verkehrsflächen nur solche aus standortgemäßen Gehölzarten bis zu einer Höhe von max. 1,20 m zulässig. Hecken aus nicht-standortgemäßen Gehölzarten und solche mit einer größeren Höhe als 1,20 m wären hiernach unzulässig.

Die bestehende ca. 2-3 m hohe Hecke im Bereich des westlich gelegenen Nachbargrundstücks zwischen Seestraße, Glärnischstraße und Zumsteinstraße würde dieser Festsetzung widersprechen und müßte in der Höhe um bis zu ca. 2/3 reduziert werden.

Zur Zulässigkeit oder Ausgestaltung sonstiger Einfriedungen enthält der Bebauungsplan keine Aussage. Dementsprechend befand sich ein Metallgitterzaun nachweislich auch historisch zwischen dem ehemaligen Büdingen-Gelände und der Seestraße. Ein z.T. allerdings überwachsener Metallgitterzaun einschließlich einer massiven Toranlage befindet sich weiterhin entlang der Grundstücke entlang der Glärnischstraße sowie südlich der Gebäude entlang der Mainaustraße (Doppelstabmattenzaun, ca. 2,0 m).

Ziel des Bebauungsplans war insofern die Freihaltung einer Sichtbeziehung zwischen den dortigen öffentlichen Verkehrsflächen (Seestraße und Glärnischstraße) und den betroffenen Baugrundstücken: Die beanstandete Einzäunung des Hotelgrundstücks entspricht dieser Zielsetzung. Ein Einschreiten gegen die bebauungsplanwidrige Hecke im Bereich des Nach­bargrundstücks zwischen Seestraße und Glärnischstraße ist nicht beabsichtigt.

Zu 2)

Die Stadt hat seit Inkrafttreten des Bebauungsplans im Jahr 1987 das Recht einen öffentli­chen Weg anzulegen. Es gibt kein Betretungsrecht für die übrige Parkfläche. Es handelt sich hierbei nach wie vor um ein Privatgrundstück, bei dem Art. 14 Grundgesetz Anwendung findet. Der Bauherr ist nicht in der Verantwortung den öffentlichen Weg anzulegen.

Die Verwaltung wird eine entsprechende Beschlussvorlage zur Anlegung des öffentlichen Weges in die Haushaltberatungen einbringen.

Sehr geehrte Herren, wir hoffen Ihre Fragen sind damit beantwortet. Wir verweisen in die­ sem Zuge gerne noch einmal auf die ausführlichen Berichterstattungen im Südkurier vom 05.10.2024 und 05.11.2024.

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr

Karl Langensteiner-Schönborn, Bürgermeister

Buff Medical Resort, Seestraße, Dezember 2024: Nun wurde auch die Ecke geschlossen, Hier sollte der Öffentliche Weg hindurch!

Der Verein Bürgerpark Büdingen antwortet hierzu folgendes:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Ihr Antwortschreiben zum Thema Zaun und Zugang im Park geht völlig am Kern der Sache vorbei und ist inakzeptabel.
Wie kommen Sie zu der Ansicht, der Bebauungsplan Seehausen enthalte „zur Zulässigkeit oder Ausgestaltung sonstiger Einfriedungen keine Aussage“?
Haben Sie den Bebauungsplan wirklich gelesen? In ihm steht auf Seite 5 unter Abschnitt c / Einfriedungen unmissverständlich:

„Entlang der öffentlichen Verkehrsflächen sind nur HECKEN (…) zulässig.“ (siehe Ausschnitt unten)

Sie schreiben außerdem von historischen Metallgitterzäunen. Der einzige, der diese Bezeichnung verdient hat, ist ein Rest an der Seestraße, der vorher über fast die gesamte Länge der Seestraße KNIEHOCH war, ein Foto ist hier verlinkt. Die von Ihnen erwähnten Zäune entlang der Bebauung Mainaustraße, an der Nordseite, wurden von Investor Buff selbst in den letzten Jahren errichtet. Die „massive Toranlage“ samt Massivzaun in der Glärnischstraße, die Sie weiter anführen, ist ebenfalls KEINE historische Referenz, sondern eine Baumaßnahme aus den letzten 20 Jahren der Privateigentümer des Grundstücks Büdingen-Villa an der Ecke Seestraße/Glärnischstraße. Für die Unzulässigkeit des Metallzauns an der Seestraße haben diese Bauten ohnehin keine Bedeutung, siehe oben.

Wir können Ihre Antwort nur als Nebelkerze werten, die vom offensichtlichen Versagen Ihrer Behörde als Bau-Aufsicht ablenken soll.

Wir werden einiges dafür tun, damit dieser widerrechtlich gebaute Zaun nicht weiter die Seestraße verschandelt. Und dabei zu schützende Bäume schädigt.

Bitte handeln Sie entsprechend den planungsrechtlichen Vorgaben, anstatt dem Investor auch alles Undenkbare (im Nachhinein) zu ermöglichen.

Recht und Gesetz gelten für alle, auch für Hans Jürg Buff.

Freundliche Grüße,

Vorstand Bürgerpark Büdingen e.V.

Der Brief des Bürgermeisters im Original
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