Das schrieben die Gemeinderatsfraktionen an die Verwaltung - 2. Teil (JFK)
Fragestellungen der Fraktion Junges Forum Konstanz vom 25.10.:
Büdingen Areal Einzäunung (Anfrage der JFK-Fraktion vom 25.10.2024), Antragsteller/in: Moritz Schneider, Junges Forum Konstanz
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Die genaue Gestaltung des Wegerechts für einen öffentlichen Teil im Büdingen-Areal, deren Planung mittlerweile öffentlich geworden ist, wirft einige Fragen auf. Wir bitten daher um Beantwortung der folgenden Punkte:
- 1.) Welche Beschlüsse des Gemeinderates betreffen die Gestaltung des Büdingen-Areals? Wir bitten um Übersendung aller relevanten Beschlüsse sowie der dazugehörigen Protokolle.
- 2.) Wir bitten um eine Zusammenfassung der Übertretungen des Besitzers in der Bauphase und welche Konsequenzen diese Übertretungen hatten und welche davon nachträglich genehmigt wurden.
- 3.) Wir bitten um eine vollständige Auflistung der zwischen der Stadt und dem Besitzer getroffenen Vereinbarungen bezüglich des öffentlichen Wegerechts und dessen konkreter Ausgestaltung, sowie der Rechtsgrundlagen, auf denen diese Vereinbarungen beruhen.
- 4.) Wir bitten um Auszüge der getroffenen Vereinbarungen bezüglich der Übernahme der Einrichtungskosten für den öffentlichen begehbaren Teil, sowie die Rechtsgrundlage aufgrund derer etwaige Vereinbarungen zur Kostenübernahme getroffen wurden. Falls eine Abwägung der Stadtverwaltung getroffen wurde, bitten wir um Erläuterung der Gründe, die zu einer Zusicherung einer Kostenübernahme geführt haben.
- 5.) Wir bitten um eine Einschätzung der Rechtsabteilung der Stadt bezüglich der nächtlichen Begehbarkeit des vorgesehenen Weges, besonders hinsichtlich der Frage, ob ein öffentlicher Weg auch Nachts beleuchtet werden muss, ob es eine Rechtsgrundlage für die Absperrung eines öffentlichen Weges in der Nacht gibt, und ob der Besitzer die Einrichtung einer nächtlichen Beleuchtung dulden muss, um den öffentlichen Raum dauerhaft begehbar zu halten.
Wir bitten um zeitnahe Beantwortung unserer Fragen. Falls einzelne Antworten vor anderen vorliegen, bitten wir um umgehende Zusendung statt einer Sammelantwort.
Freundliche Grüße,
Junges Forum Konstanz
ANTWORTEN DER STADT in der Sitzungsvorlage des Gemeinderats z. 30.10.2024:
- 1.)
- Im weiteren Verlauf des Verfahrens hinzugewonnene Erkenntnisse hinsichtlich der seit Inkrafttreten des Bebauungsplans „Seehausen" 1987 erfolgten Durchwurzelung weiter Bereiche um den geschützten Baumbestand des gesamten Parkbereichs führten i.V.m. einem aus naturschutzrechtlichen Gründen erstellten faunistischen Gutachten u.a. zu Auflagen gegenüber der Bauherrschaft in Gestalt von Einschränkungen bei der Überfahrung der Wurzelbereiche mit Maschinen und Baugeräten sowie des Verbots einer Park- bzw. Wegebeleuchtung (Änderungsbaugenehmigung vom 17.12.2020, BA-2020-1080-2). Die Anlegung von Wegen für die Hotelgäste nach Maßgabe des Freiflächengestaltungsplans vom 08.03.2019 ist nach Auffassung der Bauherrschaft unter Beachtung dieser Einschränkungen nicht mehr möglich. Die Bauherrschaft wird daher auf deren Anlegung und alle weiteren geplanten gestalterischen Maßnahmen im südöstlichen Parkbereich verzichten und diesen im Interesse naturschutzrechtlicher Belange unverändert und naturbelassen weiter nutzen.
- 2.)
- Die Anlegung eines öffentlichen Wegs nach Maßgabe des Freiflächengestaltungsplans vom 08.03.2019 wurde gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans „Seehausen“ privatrechtlich durch eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit und zusätzlich durch Baulast gesichert. Zuständig für die Anlegung eines solchen öffentlichen Wegs ist die Stadt Konstanz. Die o.g. naturschutzrechtlichen Einschränkungen gelten gleichermaßen. Die fragliche Festsetzung des o.g. Bebauungsplans verpflichtet die Bauherrschaft lediglich zu einer Duldung eines solchen öffentlichen Wegs, nicht zu dessen Anlegung.
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- 3.)
- Die Errichtung einer neuen Einfriedung als Ersatz für den aus Zeiten des früheren Sanatoriums stammenden bisherigen Metallzaun war nicht Gegenstand des im Gestaltungsbeirat vorgestellten Freiflächengestaltungsplans und auch nicht der im Anschluss erteilten Baugenehmigungen. Einfriedungen jeder Art unterliegen im Innenbereich der baurechtlichen Verfahrensfreiheit nach § 50 Landesbauordnung Anhang Nr. 7a.
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- 4.)
- Die Errichtung eines lt. Bebauungsplan zulässigen öffentlichen Café-Pavillons, welcher über die o.g. öffentlichen Wege zugänglich bzw. erschlossen worden wäre, ist seitens der Bauherrschaft aufgrund der anhaltenden seinerzeitigen öffentlichen Kritik an dessen Lage und Größe (ca. 75 m² Gastraumfläche, 6 Tische zzgl. gedeckter Terrasse) aufgegeben worden.
- 5.)
- Abweichungen von den genehmigten Bauvorlagen oder deren Änderungen wurden jeweils zuvor baurechtlich beantragt und nicht eigenmächtig ausgeführt.
Unsere Einschätzung zu den Antworten der Stadt:
Wir haben einzelne Punkte hier kommentiert, und tun dies auf dieser Seite nicht erneut, denn:
Die Verwaltung hat sich nicht die Mühe gemacht, auf die im Unterschied zur Grünen Anfrage sehr detailliert gestellte Fragen des Jungen Forums auch nur ansatzweise anders oder ausführlicher einzugehen. Es ist dasselbe Geschwafel wie in den Antworten an die Fraktion der Grünen und zeigt, dass die Mitarbeiter der Verwaltung, die mit der Beantwortung dieser Fragen betraut waren, die Tragweite der Fragen nicht im Ansatz verstehen - oder keinen Einblick in das Nichtfunktionieren kommunaler Aufsicht, in diesem Falle eines Großbauprojekts und dessen Baustellenüberwachung, zu geben bereit sind.
Die angeforderten Unterlagen und Protokolle wurden dementsprechend auch nicht nachgereicht. Nicht auszuschließen, dass ein dermaßen laxer Umgang mit der Überwachung der Einhaltung von Auflagen und Vorschriften der Verwaltung hier auf die Füße fällt.