Der Zaun zur Seestraße ist offenkundig rechtswidrig errichtet

Er ist hoch und massiv…

Und steht im Widerspruch zu früheren Ankündigungen

Unser Baumschutz-Gutachter merkt hierzu an:

"Beim Bau des Zaunes wurde der Baumschutz nicht eingehalten. Für die Gründung der Blockstufen, auf die der Zaun montiert wird, wurde ein Graben von etwa 40 cm Tiefe gebaggert. Auch an Stellen, an denen Bäume bis an die Grundstücksgrenze stehen. Um die Blockstufen in Waage einzubauen, wurde dann dieser Graben mit Magerbeton erdfeucht aufgefüllt. In die exponierten Südlage wird diese Mischung in Kombination mit den Beton-Blockstufen, dem Boden Wasser entziehen. Dadurch wird nach der Schädigung der Bäume (insbesondere Baum Nr. 288, 300, 327, 328 und 329) durch den Bagger, auch noch lebensnotwendiges Oberflächenwasser "weggesaugt".

Der neu errichtete Zaun an der Seestraße - Oktober 2024

Herr Buff bezieht sich in seiner Aussage darauf, dass er nur baut, was auch genehmigt wurde. […] Im vorliegenden, aktuellen Plan (21.2.2022, Rebholz Architekten), ist übrigens eine Zuwegung für die Öffentlichkeit vorgesehen."

Wir fragen:

"Wer bei der Stadt Konstanz hat diese Bauweise genehmigt  und wann und wie ist die Stadt ihrer Verpflichtung der Baustellenüberwachung  nachgekommen ?"

Die Antwort dazu findet sich hier (ganz unten auf der Seite)

Auch das Amt für Stadtplanung und Umwelt hat den Bauherrn um Stellungnahme gebeten, die ausführende Firma Matscher antowrtet hierzu:

  • „Es wurde beim Zaunbau im Areal Büdingen entlang der Seestraße kein Magerbeton zu Fundamentierungsarbeiten verwendet
  • zum Versetzen der Betonfertigteile wurde ausschließlich Moränenschotter der Körnung 0/45 und Splitt 0/5 verwendet, und das nur außerhalb der Wurzelräume der Bäume
  • im Wurzelbereich der Bäume , definiert nach DIN 18920, wurde, sofern überhaupt notwendig, mit Baumsubstrat gearbeitet
  • in den meisten Fällen wurden die Betonfertigteile auf das bestehende Erdreich versetzt, um einen Eingriff in den Wurzelraum zu vermeiden
  • wie vor Baubeginn besprochen, haben die Fundamentsockel im Bereich der Baumstandorte nur eine Höhe von 20 cm, um keine Grabarbeiten vornehmen zu müssen
  • beim Bau des Zaunes entlang der Seestraße wurden keine Wurzeln beschädigt“